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E-Scooter: Straßenzulassung, Verkehrsregeln und anfallende Versicherungskosten

Autor: Alina Braun • 28.8.2019 • ca. 1:30 Min

Inhalt
  1. E-Scooter: Was man vor dem Kauf wissen sollte
  2. E-Scooter: Straßenzulassung, Verkehrsregeln und anfallende Versicherungskosten

Seit Juli sind die ersten E-Tretroller auf Deutschlands Straßen legal unterwegs. Doch nicht jedes Modell darf öffentliche Wege benutzen. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass der Roller eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorweisen kann.Hersteller kennzeichnen den fahrbaren Untersatz mit e...

E-Scooter Aufmacher
Zwar gilt für E-Scooter keine Helmpflicht, doch ist es immer ratsam  für die Sicherheit​, einen zu tragen.
© ingusk / fotolia.com

Seit Juli sind die ersten E-Tretroller auf Deutschlands Straßen legal unterwegs. Doch nicht jedes Modell darf öffentliche Wege benutzen. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass der Roller eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorweisen kann.

Hersteller kennzeichnen den fahrbaren Untersatz mit einem Typenschild "Elektrokleinstfahrzeug", auf dem die Zeichen ABE oder EBE (Einzelbetriebserlaubnis) zu finden sind. 

Die ABE erhält der Roller, wenn er mindestens mit zwei Bremsen, Klingel, Lenkstange, Seitenreflektoren sowie mit Vorder- und Rücklicht ausgestattet ist. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h ist ebenfalls Pflicht und die Hersteller müssen Sicherheitsbestimmungen für Akku, Standfläche und Motor erfüllen.

ABE oder EBE bescheinigen den E-Scooter, dass sie straßentauglich sind. Gekennzeichnet wird das mit einem Typenschild. Der Besitzer muss noch eine Haftpflichtversicherung auf das Gerät abschließen. Mit der darf er den E-Scooter auf öffentlichen Wegen fahren.  

E-Tretroller ohne ABE bekommen keine Straßenzulassung. Wer ohne ABE in eine Polizeikontrolle gerät, kann mit einer Strafzahlung von bis zu 620 Euro rechnen. Davon sind 70 Euro Bußgeld und die Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz macht sich mit 150 bis 550 Euro Strafe bemerkbar.

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Die Versicherung ist Pflicht, wenn man auf öffentlichen Straßen fahren will. Das BMVI schätzt die Kosten der Haftpflichtversicherung auf 60 bis 90 Euro pro Jahr. Sobald die Versicherung gültig ist, darf man auf Radwegen fahren - falls diese nicht vorhanden sind, ist der richtige Platz für die Roller rechts auf der Straße.

E-Scooter: Regeln für den Straßenverkehr

Die Stichpunkt-Liste über die laut Verbraucherzentrale wichtigsten Infos für den Umgang mit E-Scootern verschafft den Überblick.

  • Mindestalter: 15
  • kein Führerschon notwendig
  • keine Helmpflicht
  • Radwege oder Straßen befahren
  • kein Smartphone während dem Fahren (telefonieren mit Freisprechanlage ist erlaubt)
  • Alkohol ist für Fahranfänger verboten, sonst gilt wie beim Autofahren eine Höchstgrenze von 0,5 Promille
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und Versicherung
  • Blinker nicht zwingend notwendig (Handzeichen zum Abbiegen genügt)
  • Motorstärke unter 500 Watt
  • maximal 55 kg Eigengewicht
  • Abmessungen dürfen 70 x 140 x 200 cm nicht übersteigen
  • funktionierende Beleuchtung sowie Bremsen vorgeschrieben