Streamripping
Rechtsfrage
Streamripping klappt einfach und ist kostenlos - aber ist es auch legal?
Dass man Musikstücke nicht einfach kostenfrei über Tauschbörsen dem Rest der Welt zum Download anbieten darf, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Doch wie steht es mit dem Aufzeichnen von MP3-Tracks aus dem Internetradio? Immerhin kann man sich auf diese Weise schnell und ohne Gebühren abseits der DSL-Flatrate ein stattliches Musikarchiv anlegen - wenn auch die Qualität hier und da nicht jedem audiophilen Anspruch genügen mag. Wenn etwas so einfach ist, meldet sich bei vielen das Gewissen - kann das Streamripping denn legal sein?Die erfreuliche Antwort: ja. Denn das Herstellen einer Kopie von einem urheberrechtlich geschützten Werk wie etwa einem Musikstück ist gemäß § 53 Abs. 1 UrhG nach wie vor erlaubt, sofern die Kopie ausschließlich privaten Zwecken dient. Rechtlich betrachtet ist die Privatkopie eine gesetzliche Beschränkung des Urheberrechts, für die die Urheber an anderer Stelle einen pauschalen Ausgleich bekommen - dank der Vergütungspflicht bezahlen Sie bereits mit dem Kauf jedes CD-Rohlings, jeder Festplatte, jedes DVD-Brenners und jedes MP3-Players dafür, dass die Urheber für Ihre Privatkopien angemessen entschädigt werden. Allerdings dürfen Sie die aus dem Online-Radio aufgenommenen Songs weder in Tauschbörsen bereitstellen noch verkaufen oder sonst einen finanziellen Nutzen aus der Aufnahme ziehen. Wenn Sie sich an diese Regeln halten, ist die Verwendung einer Streamripping-Software rechtlich unbedenklich.