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Wegen Preiserhöhungen

DAZN: Sammelklage eingereicht – Anschluss an Klage ab sofort möglich

Verbraucherschützer klagen gegen umstrittene Gebührenerhöhungen beim Sport-Streaming-Anbieter DAZN. Betroffene können sich ab sofort anschließen.

Die DFL arbeitet an einem eigenen Streaming-Service fürs Ausland.
Aufgrund der Preiserhöhungen in den vergangenen Jahren startet jetzt eine Sammelklage gegen DAZN.
© Dusit / Adobe Stock

Seit seinem Markteintritt im Jahr 2016 hat DAZN kontinuierlich sein Angebot ausgebaut und sich mit der Übertragung der Fußball-Bundesliga sowie der Champions League viele Abonnenten gesichert. Während anfangs mit vergleichsweise günstigen Preisen geworben wurde, stiegen die Gebühren in den verg...

Seit seinem Markteintritt im Jahr 2016 hat DAZN kontinuierlich sein Angebot ausgebaut und sich mit der Übertragung der Fußball-Bundesliga sowie der Champions League viele Abonnenten gesichert. Während anfangs mit vergleichsweise günstigen Preisen geworben wurde, stiegen die Gebühren in den vergangenen Jahren erheblich. Das günstigste Abo kostet mittlerweile rund das Dreifache des ursprünglichen Preises. Gleichzeitig gibt es weniger Wahlmöglichkeiten bei den buchbaren Paketen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte daher bereits im April 2024 Klage gegen DAZN eingereicht. Hintergrund sind zwei Preiserhöhungen aus den Jahren 2021 und 2022, die ohne die Zustimmung der Kunden vorgenommen wurden. Der vzbv sieht darin einen rechtswidrigen Vorgang und fordert eine Rückzahlung der unrechtmäßig erhöhten Gebühren.

Mittlerweile wurde das Klageregister eröffnet, sodass betroffene Kunden sich als Mitkläger eintragen können. Wer von den Preiserhöhungen betroffen war – konkret von 11,99 Euro auf 29,99 Euro monatlich bzw. von 119,99 auf 299,99 Euro jährlich – hat die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu fordern.

Vor der Anmeldung sollten Interessierte prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Erstattung erfüllen. Dazu stellt eine spezielle Webseite einen Klage-Check zur Verfügung. Dort kann auch das Formular zur Teilnahme an der Sammelklage ausgefüllt werden.

DAZN musste bereits eine juristische Niederlage hinnehmen. Das Oberlandesgericht München entschied Ende 2024, dass mehrere Preisanpassungsklauseln in den Nutzungsbedingungen des Anbieters zu allgemein formuliert und daher ungültig seien. Dieses Urteil könnte auch Auswirkungen auf die aktuelle Sammelklage haben.

Autor: Sebastian Thöing • 11.2.2025

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