Schadensersatz für Nutzer
Facebook-Datenleck: Verbraucherzentrale reicht Sammelklage ein
Die Verbraucherzentrale bringt eine Sammelklage gegen Facebook beziehungsweise den Mutterkonzern auf den Weg. Das bringt Nutzern Zeit und könnte Facebook sicherer zum Schadensersatz zwingen.

Eigentlich verjährt in gut drei Wochen die Frist, bei Facebook beziehungsweise beim Mutterkonzern Meta Schadensersatzansprüche ob eines Leaks aus dem Jahr 2021 geltend zu machen. Wie wir kurz nach Mitte November berichteten, könnten juristische Schritte diese Frist verlängern. Mit einer Sammelkl...
Eigentlich verjährt in gut drei Wochen die Frist, bei Facebook beziehungsweise beim Mutterkonzern Meta Schadensersatzansprüche ob eines Leaks aus dem Jahr 2021 geltend zu machen. Wie wir kurz nach Mitte November berichteten, könnten juristische Schritte diese Frist verlängern. Mit einer Sammelklage leitet die Verbraucherzentrale entsprechendes nun in die Wege. Betroffene Nutzer können sich bald für die Klage anmelden, die bereits gestern beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg gegen Facebook eingereicht wurde.
In den nächsten Schritten wird das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnen, in das sich Betroffene eintragen und sich der Sammelklage anschließen können. Ab Anfang 2025 soll dies laut Verbraucherzentrale möglich sein. In einem kleinen FAQ fassen die Verbraucherschützer das Was, Wie und Warum zusammen:
Ursprung ist ein Datenleak auf der Social-Media-Plattform Facebook. Eine Funktion, neue Kontakte über das Telefonbuch zu zu finden, wies ein Leck auf. Dadurch wurde es Cyberkriminellen ermöglicht, Datenkombinationen aus Namen und Telefonnummern zu erbeuten. Das ermöglicht beispielsweise gezieltes und gefährliches Spear-Phishing, lästige Werbeanrufe oder sogar Identitätsdiebstahl.
Mit der Klage möchte die Verbraucherzentrale verbindlich festhalten, dass Facebook gegen den Datenschutz verstoßen hat und verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten. Nutzer sollen dafür lediglich nachweisen, betroffen zu sein. Das funktioniert beispielsweise über eine Prüfung der eigenen Mobiltelefonnummer auf der Webseite haveibeenpwned.com, wie wir zum Facebook-Datenleck berichteten. Geschädigte sollen mindestens 100 Euro erwarten können.
Betroffen sind potenziell alle Facebook-Nutzer, die 2018/2019 in ihrem Facebook-Profil eine Telefonnummer hinterlegt haben. Weltweit waren dies laut Datenleak 500 Millionen, und hierzulande etwa 6 Millionen Menschen. Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale auf der Webseite zum Verfahren gegen Facebook.