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Verbraucherschutz

Apple unter Druck: EU-Behörden fordern das Ende von Geoblocking-Praktiken

Die EU fordert Apple auf, Geoblocking-Praktiken in seinen digitalen Diensten zu beenden, um Nutzern in der EU uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen.

Apple App Store
Die EU-Kommission geht gegen die Geoblocking-Praktiken von Apple vor.
© Apple

Europäische Verbraucherschutzbehörden haben Apple aufgefordert, potenziell unzulässige Geoblocking-Praktiken auf seinen digitalen Plattformen zu beenden. In einer koordinierten Aktion unter der Leitung der nationalen Behörden von Belgien, Deutschland und Irland sowie der Europäischen Kommission...

Europäische Verbraucherschutzbehörden haben Apple aufgefordert, potenziell unzulässige Geoblocking-Praktiken auf seinen digitalen Plattformen zu beenden. In einer koordinierten Aktion unter der Leitung der nationalen Behörden von Belgien, Deutschland und Irland sowie der Europäischen Kommission identifizierte das Consumer Protection Cooperation (CPC) Network Einschränkungen, die laut Analyse der Behörde EU-Bürger diskriminieren könnten.

Unterschiedliche Zugangsbedingungen in der EU bemängelt

Die Kritik der Behörden richtet sich insbesondere gegen Beschränkungen beim Zugang zu Apple Media Services, zu denen App Store, Apple Music, iTunes Store, Bücher, Podcasts und Apple Arcade gehören. Laut CPC Network würden Apple-Nutzer in der EU auf Basis ihres Wohnortes oder ihres registrierten Landes ungleich behandelt. Diese Einschränkungen umfassen verschiedene Punkte:

  • Online-Zugriff: Nutzer können nur die Version der Apple Media Services nutzen, die für ihr Registrierungsland vorgesehen ist. Ein Wechsel zu einer anderen Länder-Version ist nicht möglich, was der EU-Geoblocking-Verordnung widerspricht.
  • Zahlungsmethoden: Bei kostenpflichtigen Käufen werden Nutzer darauf beschränkt, Zahlungsmittel aus ihrem Registrierungsland zu nutzen.
  • Downloads: Verbraucher können Apps, die für andere EU/EEA-Länder angeboten werden, nicht herunterladen – selbst dann nicht, wenn sie in diesen Ländern reisen oder sich dort vorübergehend aufhalten.

Die Einschränkungen verstoßen laut Behörden gegen die Geoblocking-Verordnung und die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Diese Regelwerke sollen sicherstellen, dass EU-Verbraucher diskriminierungsfreien Zugang zu digitalen Gütern und Dienstleistungen innerhalb der EU/EEA erhalten.

Apple hat einen Monat zur Stellungnahme

Apple wurde nun ein Zeitraum von einem Monat eingeräumt, um auf die Vorwürfe zu reagieren und mögliche Maßnahmen vorzuschlagen, um die kritisierten Geoblocking-Praktiken zu beenden. Abhängig von Apples Antwort könnte das CPC Network in einen Dialog mit dem Unternehmen treten. Sollte Apple jedoch keine ausreichenden Maßnahmen ergreifen, könnten die zuständigen nationalen Behörden Zwangsmaßnahmen einleiten, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Hintergrund: Geoblocking-Verordnung und CPC-Netzwerk

Die Geoblocking-Verordnung wurde 2018 erlassen, um grenzüberschreitende Zugangsbedingungen für Verbraucher und Unternehmen innerhalb der EU zu verbessern. Die Verordnung richtet sich gegen die ungerechtfertigte Diskriminierung von EU-Bürgern auf Basis ihres Wohnortes und gilt für sämtliche App-Stores und digitale Plattformen, die im EU-Binnenmarkt tätig sind.

Das CPC-Netzwerk, dem nationale Verbraucherschutzbehörden aus allen EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Island angehören, koordiniert grenzüberschreitende Maßnahmen zur Durchsetzung von Verbraucherschutzgesetzen. Bereits 2023 wurde Google im Rahmen einer CPC-Aktion verpflichtet, Nutzern den Zugriff auf länderspezifische Versionen des Google Play Stores zu ermöglichen und alle EU-Zahlungsmethoden zu akzeptieren.

Apple App Store

Autor: Leif Bärler • 13.11.2024

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