Bisher zehn Prozent Minderung
Internet zu langsam? Verbraucherschutz fordert pauschale Entschädigung
Heute soll das TK-Nabeg vorbereitet werden, das unter anderem eine Entschädigung bei zu langsamen Internetanschlüssen vorsieht. Für den Verbraucherschutz geht diese aber nicht weit genug.

Im vergangenen Juli hat die Bundesregierung das "Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz" (TK-Nabeg) beschlossen. Die Verabschiedung soll am heutigen Mittwoch vorbereitet werden. Unter anderem sollen Entschädigungen für Kunden fließen, deren Breitbandanschluss wesentlich lan...
Im vergangenen Juli hat die Bundesregierung das "Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz" (TK-Nabeg) beschlossen. Die Verabschiedung soll am heutigen Mittwoch vorbereitet werden. Unter anderem sollen Entschädigungen für Kunden fließen, deren Breitbandanschluss wesentlich langsamer als im Vertrag mit dem Internetanbieter vereinbart läuft.
Ein Verfahren zur Breitbandmessung wurde hierfür vom Bund bereits zur Verfügung gestellt. Ist die Leistung des Internetzugangs "nicht vertragskonform", haben Betroffene dem TK-Nabeg zufolge Anspruch auf eine Minderung in Höhe von mindestens zehn Prozent. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist das aber nicht genug, wie dieser in einer Stellungnahme verlauten lässt.
Demzufolge ist das Minderungsrecht "bislang noch kein wirksames Instrument für mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt". Anbieter machen sich das zunutze, in dem die Minderungen unterschiedlich und intransparent berechnet und durchgeführt werden. Um Verbrauchern an dieser Stelle zu helfen, hat die Verbraucherzentrale einen eigenen "Minderungsrechner" eingerichtet, um den tatsächlichen Anspruch zu ermitteln.
Angesichts der undurchsichtigen Lage müsse laut dem vzbv das "Minderungsrecht bei zu geringer Bandbreite grundlegend reformiert werden". Ein Vorschlag sei eine monatliche Entschädigung in Höhe von 15 Euro, wobei das Sonderkündigungsrecht unangetastet bleiben soll. Eine feste Entschädigungssumme sei "in der Regel einfacher anzuwenden" als eine auf einem Prozentsatz basierende Entgeltminderung.