KI-Kooperation
Microsoft & OpenAI: Partnerschaft tritt nächste Phase ein
Microsoft und OpenAI haben eine neue Vereinbarung getroffen, die Microsofts Beteiligung neu bewertet, exklusive Rechte bis 2032 festlegt und OpenAI mehr Unabhängigkeit ermöglicht.
Seit 2019 verfolgen Microsoft und OpenAI gemeinsam das Ziel, Künstliche Intelligenz voranzutreiben und deren Nutzen breit verfügbar zu machen. Nun ist ein neuer definitiver Vertrag geschlossen worden, der auf dem bisherigen Fundament aufbaut und die Partnerschaft langfristig stärken soll.Beteilig...
Seit 2019 verfolgen Microsoft und OpenAI gemeinsam das Ziel, Künstliche Intelligenz voranzutreiben und deren Nutzen breit verfügbar zu machen. Nun ist ein neuer definitiver Vertrag geschlossen worden, der auf dem bisherigen Fundament aufbaut und die Partnerschaft langfristig stärken soll.
Beteiligung und Unternehmensstruktur
Im Rahmen der Umstrukturierung unterstützt Microsoft die Bildung einer sogenannten Public Benefit Corporation (PBC) bei OpenAI sowie eine Neokapitalisierung. Nach Angaben hält Microsoft eine Beteiligung an der „OpenAI Group PBC“ im Wert von etwa 135 Mrd. US‑Dollar, was rund 27 % am verwässerten Kapital bedeute. In der vorherigen Struktur habe Microsoft rund 32,5 % an der gewinnorientierten Einheit gehalten (ausgenommen aktuelle Finanzierungsrunden).
Rechte, Pflichten und Exklusivität
- Microsoft bleibt weiterhin der Partner von OpenAI für Frontier‑Modelle, und Microsoft erhält exklusive IP‑Rechte sowie API‑Exklusivität über die Azure‑Plattform bis zur Erreichung einer sogenannten AGI („Artificial General Intelligence“).
- Zugleich werden neue Regelungen eingeführt: So soll die AGI‑Erklärung von OpenAI künftig von einem unabhängigen Expertengremium verifiziert werden.
- Die IP‑Rechte von Microsoft für Modelle und Produkte sind nun bis 2032 ausgeweitet und schließen auch Modelle nach AGI ein – unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen.
- Forschungs‑IP, definiert als vertrauliche Methoden zur Modellentwicklung, bleibt bei Microsoft bis zur AGI‑Verifikation oder spätestens bis 2030. Bestimmte Komponenten wie Architektur, Gewichte, Inferenzcode, Feintuning‑Code sowie Hardware/Software für Rechenzentren sind davon ausgenommen; Microsoft erhält hiervon jedoch nicht‑Forschungs‑IP‑Rechte.
- Microsofts IP‑Rechte schließen künftig die Hardware für Endverbraucher‑Geräte von OpenAI aus.
- OpenAI darf nun gemeinsam mit Dritten Produkte entwickeln: API‑Produkte werden exklusiv über Azure verfügbar sein, während Nicht‑API‑Produkte auch über andere Cloud‑Anbieter bereitgestellt werden können.
- Microsoft darf unabhängig oder mit Dritten eine AGI entwickeln.
- Falls Microsoft vor der offiziellen AGI‑Erklärung Modelle basierend auf OpenAI‑IP einsetzt, werden dafür beträchtliche Rechenressourcen‑Schwellen gelten.
- Die Einnahmenteilung bleibt bis zur AGI‑Verifikation bestehen, allerdings mit längeren Zahlungszeiträumen.
- OpenAI hat sich verpflichtet, zusätzliche Azure‑Services im Umfang von 250 Mrd. US‑Dollar zu beziehen; Microsoft verzichtet daraufhin auf ein Vorkaufsrecht für zukünftige OpenAI‑Rechenkapazität.
- OpenAI kann API‑Zugang auch für US‑Regierungs‑ und Sicherheitskunden gewähren – unabhängig vom Cloud‑Provider.
- OpenAI darf zudem nun Modelle mit offenen Gewichten veröffentlichen, sofern diese bestimmte Fähigkeitskriterien erfüllten.
Bedeutung und Ausblick
Mit diesen Änderungen soll die Partnerschaft flexibler und zukunftsorientierter werden: Beide Unternehmen erhalten mehr Freiraum für Innovationen und Wachstum, zugleich bliebt die exklusive Zusammenarbeit in zentralen Bereichen bestehen. Für Microsoft bedeutet dies etwa gesicherte Rechte im KI‑Bereich bis mindestens 2032, während OpenAI mehr Unabhängigkeit im Produkt‑ und Cloud‑Bereich gewinnt.
Herausforderungen und Fragestellungen
Die Neuausrichtung wirft zugleich regulatorische und strategische Fragen auf: Beispielsweise müsse die Rolle des Expertengremiums zur AGI‑Verifikation ausgestaltet werden. Auch die Verpflichtung von OpenAI zu massiven Azure‑Käufen (250 Mrd. US‑Dollar) sowie der Verzicht von Microsoft auf ein Vorkaufsrecht bei Rechenkapazität zeigten, dass OpenAI künftig größere Flexibilität bei Infrastruktur‑Entscheidungen erhalten soll.