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Vom Handy an den Fernseher senden

Netflix entfernt Casting-Funktion aus der App

Netflix hat ohne Vorankündigung die Möglichkeit entfernt, Inhalte direkt vom Smartphone auf den Fernseher zu übertragen. Die Änderung sorgt bei Nutzerinnen und Nutzern für Unmut – und viele Fragen.

Google Chromecast
Wer die klassische Chromecast-Funktion für Netflix nutzt, muss sich umstellen.
© Google

Laut Berichten von Nutzerinnen und Nutzern hat Netflix die Möglichkeit entfernt, Serien und Filme von mobilen Geräten wie Smartphones oder Tablets direkt auf den Fernseher zu übertragen. Diese Funktion, auch als "Casting" bekannt, wurde offenbar stillschweigend abgeschaltet – unabhän...

Laut Berichten von Nutzerinnen und Nutzern hat Netflix die Möglichkeit entfernt, Serien und Filme von mobilen Geräten wie Smartphones oder Tablets direkt auf den Fernseher zu übertragen. Diese Funktion, auch als "Casting" bekannt, wurde offenbar stillschweigend abgeschaltet – unabhängig vom jeweiligen Abo-Modell.

Widersprüchliche Begründung sorgt für Unmut

Auf Nachfrage soll ein Netflix-Mitarbeiter auf Reddit erklärt haben, die Änderung sei vorgenommen worden, um das „Kundenerlebnis zu verbessern“. Online wird diese Begründung jedoch stark bezweifelt. Viele Nutzerinnen und Nutzer hätten das Casting als besonders praktisch empfunden, da sich Inhalte bequem vom Handy aus steuern ließen.

Nur noch eingeschränkter Support für ältere Geräte

Auf der aktualisierten Support-Seite von Netflix heißt es inzwischen, dass das Casting nur noch auf älteren Chromecast-Geräten sowie auf Fernsehern mit integrierter Google-Cast-Funktion möglich sei. Zudem soll diese Funktion nur noch zahlenden Kundinnen und Kunden zur Verfügung stehen, die ein werbefreies Abo abgeschlossen haben.

Keine Casting-Funktion im Werbe-Abo

Wer das günstigere Abo mit Werbung nutzt, kann laut Netflix keine Inhalte vom Mobilgerät auf den Fernseher übertragen – selbst dann nicht, wenn das Endgerät technisch unterstützt wird. In diesem Fall bleibt nur die Nutzung der Fernbedienung des Fernsehers oder des Streaming-Geräts selbst.

Autor: Leif Bärler • 2.12.2025

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