Abzock-Anrufe: Das hilft gegen Ping-Calls aus dem Ausland
Wenn das nur Telefon kurz klingelt und eine Nummer mit fremder Vorwahl anzeigt, könnte es sich um einen Ping-Anruf handeln. Diese betrügerischen Anrufe aus dem Ausland können unwissende Opfer eine Menge Geld kosten. Was Sie gegen die Abzocke tun können, erfahren Sie hier.

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- Was Opfer von Ping-Anrufen tun können
Die sogenannten Ping-Anrufe sind ein altbekanntes Phänomen. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 gelten sie als Betrugsmasche und sind verboten. Dennoch werden sie immer wieder über neue Nummern durchgeführt, die die Angerufenen verunsichern. Ruft man zurück, kann es mitunt...
Die sogenannten Ping-Anrufe sind ein altbekanntes Phänomen. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 gelten sie als Betrugsmasche und sind verboten. Dennoch werden sie immer wieder über neue Nummern durchgeführt, die die Angerufenen verunsichern. Ruft man zurück, kann es mitunter richtig teuer werden.
Was steckt hinter den Abzock-Anrufen aus dem Ausland und wie geht man am besten damit um? In unserem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Ping-Anrufe wissen müssen.
Ping Calls: Falle schnappt bei Rückruf zu
Alle Ping-Anrufe haben eine bestimmte Gemeinsamkeit: Das Telefon klingelt nur wenige Male, viel zu kurz um den Anruf entgegen zu nehmen. Dieses Verhalten ist beabsichtigt, denn es soll einen Rückruf provozieren. Wer neugierig ist, wer da wohl angerufen hat, greift dann eventuell selbst zum Hörer und tappt in die Falle.
Denn die Rufnummern aus dem Ausland, die oft deutschen Vorwahlen zum Verwechseln ähnlich sehen (z.B. die Vorwahl für Dortmund 0231 und die Vorwahl für Liberia 00231), verursachen bei Anrufen hohe Kosten. Die Kosten schlagen sich dann in der Telefonrechnung nieder und können teilweise bei mehreren Euro pro Minute liegen. Denn statt zum Anrufer durchgestellt zu werden, landet er bei einer teuren Bandansage, die versucht, das Opfer möglichst lange in der Leitung zu halten - etwa durch falsche Versprechen wie angebliche Gewinnspiele oder Paketzustellungen. Das Geld geht auf das Konto von Betrügern, die hinter dem Anruf stecken.
Die Abzock-Anrufe werden automatisiert von von einem Computersystem getätigt. Dieses generiert die Nummern per Zufallsprinzip und testet, ob sie existieren und aktiv genutzt werden. Alternativ wählt das System echte Nummern an, die Abzocker bei Datenhändlern eingekauft haben.
Bundesnetzagentur reagiert: Verpflichtende Preisansage für internationale Vorwahlen
Als Reaktion auf die häufig auftretenden Ping-Anrufe hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2017 angeordnet, dass Mobilfunknetzbetreiber und -anbieter künftig eine kostenlose Preisansage für bestimmte Vorwahlen aus dem Ausland schalten müssen.
Jochen Homan, Präsident der Bundesnetzagentur erklärt: "Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen [sic] einen Riegel vor. Mit der von uns angeordneten Preisangabepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher."
Ab Januar 2018 sollte diese für folgende 22 Länder gelten: Burundi (00257); Tschad (00235); Serbien (00381); Seychellen (00248);Tunesien (00216); Elfenbeinküste (00225); Guinea (00224); Sudan (00249); Marokko (00212); Tansania (00255); Benin (00229); Mali (00223); Uganda (00256); Madagaskar (00261); Albanien (00355); Bosnien-Herzegowina (00387); Somalia (00252); Liberia (00231); Malediven (00960); Jemen (00967); Mazedonien (00389); Sierra Leone (00232); Global Mobile Satellite System (00881).
Nachdem die verpflichtende Preisansage für internationale Vorwahlen zum Ende des Jahres ausgelaufen war, schrieb die Bundesnetzagentur Anfang 2019 für internationale Anrufe erneut Preisangaben vor. Seitdem gelten diese für insgesamt 56 Vorwahlen.
Wie Sie sich vor Abzock-Anrufen schützen können und was Sie tun können, wenn Sie Opfer eines Ping-Calls geworden sind, lesen Sie auf den folgenden Seiten.