Datensammler
So schützen Sie Ihre Daten vor Schufa, Google & Co.
Unternehmen wie Google, Facebook oder die Schufa speichern private Daten und verdienen damit Milliarden. Wir erklären, welche Rechte Sie haben und wo Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten erhalten.

Dass man aufgrund falscher Daten benachteiligt wird, kann in verschiedenen Situationen passieren, etwa bei der Wohnungs- oder Stellensuche oder bei geschäftlichen Kreditverhandlungen. Das birgt natürlich Konfliktpotenzial. So landete der folgende Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH): Eine Frau wollte ein Auto kaufen, bekam aufgrund einer negativen Auskunft der Schufa aber keinen Kredit. Auf Nachfrage erhielt die Frau von der Schufa Informationen, war aber der Meinung, diese seien nicht ausführlich genug.
Der Bundesgerichtshof urteilte, dass die Schufa zwar einer Person nach Bundesdatenschutzgesetz (§ 34 BDSG) auf Wunsch Auskunft darüber zu erteilen hat, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten, gespeichert und in die Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte eingeflossen sind. Hingegen muss die Schufa laut BGH die sogenannte „Scoreformel“, also ihre abstrakte Methode der Bonitätsbewertung des Verbrauchers, nicht offenlegen, weil diese als Geschäftsgeheimnis geschützt sei.
Von der Schufa werden viele Personen erfasst, ohne dass sie es wissen. „Je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto sicherer sind die Vorhersagen“, heißt es auf der Schufa-Webseite. Bei 90 Prozent aller von der Schufa registrierten Personen würden nur positive Informationen vorliegen. Einmal im Jahr kann man eine kostenlose Datenübersicht als stichtagsbezogene Kontrollinformation anfordern.
Gegen eine Gebühr bekommt man auch jederzeit per Internet Zugriff auf seine Schufa- Informationen. Wichtig zu wissen: Über die Schufa gibt es ein weiteres BGH-Urteil vom 19. März 2015 (I ZR 157/13): Wenn ein Kunde eine Forderung bestreitet, zum Beispiel wegen mangelhafter Vertragserfüllung, darf das Unternehmen nicht mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen. Zu den Voraussetzungen der Übermittlung personenbezogener Daten an die Schufa und ähnliche Organisationen gehört, dass der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.

Google speichert Inhalte
Betreiber von kostenfreien sozialen Netzwerken und sonstige Unternehmen lassen sich oft Nutzungsrechte zur Vermarktung und Weitergabe der eingestellten und veröffentlichten Inhalte einräumen und verwenden diese für Werbezwecke. In der Praxis verlieren die Nutzer die Kontrolle und Übersicht darüber, was mit ihren Daten geschieht. Dagegen nützen die besten Datenschutzregelungen nicht viel. Nehmen wir als Beispiel die neue Datenschutzerklärung von Google vom 30. Juni 2015. Wer Google nutzen will, ist gezwungen, dieser zuzustimmen.
Google erfasst unter anderem sogar gerätespezifische Informationen und nimmt Standortbestimmungen vor. Besonders problematisch ist folgender Satz: „Unsere automatisierten Systeme analysieren Ihre Inhalte (einschließlich E-Mails), um Ihnen für Sie relevante Produktfunktionen wie personalisierte Suchergebnisse, personalisierte Werbung sowie Spam- und Malware-Erkennung bereitzustellen.“ Die Kontrolle von Google übertrifft also die geplante Vorratsdatenspeicherung, die die Speicherung von Inhalten ausdrücklich untersagt. Mit dem Google-Konto kann man Daten bis zu einem gewissen Grade verwalten, aber das ist auch nicht unbedingt zu empfehlen. Eine Verknüpfung der von Google erfassten Daten mit dem Konto ist möglich.
Überwachung mit Smart-Geräten
Smarte Geräte wie Fernseher sind heute mit Videokamera und Mikrofon ausgerüstet, und man kann damit im Internet kommunizieren. Leider funktioniert das auch umgekehrt: Vom Web aus kann man auf einen Fernseher zugreifen, ohne dass die Nutzer es bemerken. Wie beim Smartphone ist die Überwachung der Zuschauer, sogar Gesichtserkennung, möglich, sobald der Fernseher online ist. Die Verbindung zu den Internetdiensten ermöglicht die Aufzeichnung und Auswertung des individuellen Nutzungsverhaltens durch die Server der Hersteller.
Dass viele Smartphone-Apps vor allem den Sinn haben, die Nutzer auszuspionieren, ist schon länger bekannt. Besonders problematisch wird das in Bezug auf Gesundheitsdaten. Das Beratungsunternehmen ePrivacy hat rund 730 Apps getestet. Das Resultat: 78 Prozent konnten Drittpersonen nicht daran hindern, die Daten abzufangen. Bei 45 Prozent waren selbst hochsensible Daten nicht einmal verschlüsselt. Unser Rat: Benutzen Sie für die Fitnesskontrolle am besten nur Geräte, die nicht mit dem Internet verbunden sind. Mit einer Computerschnittstelle (USB/ WiFi/WLAN) kann man die Daten selber verarbeiten und bestimmen, wer sie sieht.
Alte und neue Datensammlungen weiten sich offensichtlich in dem Maß aus, wie die Rechen- und Datenspeicherleistung der Computer zunimmt. Doch Bürger sind nicht rechtlos: Überprüfen Sie die Daten, die über Sie existieren, und widersprechen Sie gegebenenfalls.
Ihr Recht: Auskunft und Widerspruch
Es gibt klare Regeln, welche Daten eine Firma über Sie erheben darf und welche Auskunftspflichten sie Ihnen gegenüber hat. Das sagt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):
- Personenbezogene Daten dürfen nur gesammelt und verarbeitet werden, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat, am besten schriftlich.
- Es ist im Prinzip erlaubt, Personendaten für Marktforschung und Kundenprofile zu verwenden. Über die Nutzung von Anschriftendaten muss man die Betroffenen vorher aber nachweislich informieren.
- Nach dem BGH kann ein Betroffener vom Betreiber eines Internetportals verlangen, dass er unwahre Behauptungen löscht. Hingegen darf der Portalbetreiber keine Auskünfte über den Verfasser der unrichtigen Nachrichten erteilen.
- Betroffene können Auskunft über die gespeicherten Daten und deren Herkunft verlangen. Einmal pro Kalenderjahr muss die Auskunft unentgeltlich ermöglicht werden.
- Wenn Daten falsch sind, können die Betroffenen eine Berichtigung verlangen.
- Gesundheitsdaten sind besonders schutzwürdig. Die Kunden müssen informiert werden und ihre Einwilligung zur Erfassung und Verarbeitung bestimmter Gesundheitsdaten erteilen.
Auskunft über gesammelte persönliche Daten
Diese Firmen gehören zu den fleißigsten Datensammlern in Deutschland. Von ihnen können Sie Auskunft fordern, welche Daten über Sie gespeichert wurden. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie anschließend das Recht, die Löschung, Sperrung oder Berichtigung falscher Angaben zu verlangen.
Schufa
Die Schufa ist eine private Firma mit dem Kerngeschäft, kreditrelevante Informationen zu Privatpersonen und Unternehmen bereitzustellen. Die Schufa bietet ein kostenfreies Ombudsmannverfahren für Verbraucher an. Hier erhalten Sie Auskunft über gespeicherte Daten.
Google hat nicht zu Unrecht den Spitznamen „Datenkrake“. Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum „Recht auf Vergessen“ kann man einen Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen stellen.
VSK Vermieterschutzkartei Deutschland
Dieses Unternehmen erteilt privaten Vermietern Auskünfte über potenzielle Mieter. Sie können einmal jährlich eine unentgeltliche Auskunft über ihre Daten einfordern.
Soziale Netzwerke
Kontrollieren Sie stets, wer die Inhalte sehen kann. Stellen Sie zudem nur Informationen ins Internet, die öffentlich sein sollen. Überprüfen Sie regelmäßig die Privatsphäre-Einstellungen.
Microsoft
Zugriff auf personenbezogene Daten bei Microsoft gibt es hier.