Ratgeber
Fakten zur Vorratsdatenspeicherung
- Lauschangriff
- Checkliste für mehr Privatsphäre
- Abhören per IMSI-Catcher
- Vorsicht bei VoIP
- Fakten zur Vorratsdatenspeicherung
- Interview mit Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz
1. Was wird gespeichert?
Es werden Verkehrsdaten gespeichert, keine Telekommunkationsinhalte. Verkehrsdaten sind Daten, aus denen sich ergibt, von welchem Anschluss aus zu welchem Anschluss hin wann und wie lange kommuniziert wurde, also die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen. Bei der Mobilfunktelefonie wird auch der Standort (angewählte Funkzelle) bei Beginn der Mobilfunkverbindung gespeichert, ebenso Verkehrsdaten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. In diesem Bereich werden Daten über den Internetzugang und die E-Mail-Kommunikation gespeichert. Dabei protokolliert das TK-Unternehmen lediglich, dass eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP) zu einem bestimmten Zeitpunkt online war, nicht dagegen, welche Seiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hat. Gleiches gilt auch bei der Internet-Telefonie.
2. Wie lange wird gespeichert?
Viele der oben beschriebenen Daten werden bereits von den Telekommunikationsunternehmen für geschäftliche Zwecke zwischen drei und sechs Monaten gespeichert. Neu ist, dass die Unternehmen künftig nicht nur speichern dürfen, sondern für sechs Monate speichern müssen, damit eine effektive Strafverfolgung gewährleistet ist.
3. Wer hat Zugriff auf die Daten?
Die Daten werden beim TK-Unternehmen gespeichert. Polizei und Staatsanwaltschaft können nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten genutzt werden dürfen.