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Kabel-TV-Nebenkosten: Übergangsfrist endet am 30. Juni 2024

Kabelfernsehen: Das müssen Mieter nach der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs wissen

Das „Nebenkostenprivileg“ für Kabelgebühren ist zwar schon seit gut zwei Jahren aufgehoben, die Übergangsfrist endet aber erst am 30. Juni 2024. Für Kabel-TV-Kunden ergeben sich daraus nicht nur Vorteile.

Autor: Christoph Hoffmann • 24.4.2024 • ca. 7:15 Min

Umstellung beim Kabelfernsehen
Alles neu beim Kabel-TV: Das können/müssen Sie tun, wenn Ihr Vermieter den TV-Anschluss kündigt.
© Toria / Shutterstock.com

Vielleicht haben auch Sie wie rund 12,5 Millionen andere Mieter in Deutschland schon Post von Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung erhalten oder Werbung von einem Kabelfernsehanbieter. Was hat es mit dem Wegfall des „Nebenkostenprivilegs“ auf sich, von dem darin die Rede ist?...

Vielleicht haben auch Sie wie rund 12,5 Millionen andere Mieter in Deutschland schon Post von Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung erhalten oder Werbung von einem Kabelfernsehanbieter. Was hat es mit dem Wegfall des „Nebenkostenprivilegs“ auf sich, von dem darin die Rede ist?

Das Nebenkostenprivileg wurde in den 1980er-Jahren eingeführt, um die Verbreitung des damals noch neuen Kabelfernsehens zu fördern. Die Idee dahinter: Zwischen Hauseigentümer beziehungsweise Hausverwaltung und dem Kabelanbieter (ursprünglich ausschließlich Deutsche Bundespost) konnte ein Sammel- oder Mehrnutzervertrag geschlossen werden, sofern ein Mehrfamilienhaus einen gemeinsamen Kabelanschluss besaß.

Üblicherweise wurden die Kosten für den Kabelanschluss im Mietvertrag gemäß § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umgelegt. Meist waren es Beträge unter 10 Euro monatlich. Der Haken: Das mussten die Mieter selbst dann bezahlen, wenn sie den Kabelanschluss gar nicht nutzten.

Entsprechend klagten mehrere betroffene Mieter, die Fernsehen auf anderen Wegen empfingen. Das Bundesverfassungsgericht sah in der üblichen Abrechnungspraxis einen Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das entsprechende Urteil vom Dezember 2018 zugunsten der Kläger mündete in der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Es trat bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft, die Übergangsfrist endet am 30. Juni 2024.

Von dieser Änderungen sind alle Mieter betroffen, in deren jährlicher Nebenkostenabrechnung ein Betrag für den Kabel-TV-Anschluss ausgewiesen ist. Die Umlage über die Betriebskostenverordnung endet automatisch – spätestens zum 30. Juni 2024. Eine gesonderte Kündigung ist nicht notwendig.

Was bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Mieter?

Von der Änderung spätestens ab 1. Juli profitieren in erster Linie die Mieter, die den Kabelanschluss nicht genutzt haben, weil sie keinen Fernseher haben oder andere Empfangsmöglichkeiten wie Antenne, Satellit oder Internet bevorzugen. Wer weiterhin Kabelfernsehen empfangen will, kann einfach auf einen Werbebrief oder Anruf reagieren und einen neuen Vertrag bei dem regional zuständigen Kabelnetzanbieter abschließen. Wer das ist, hängt vom Wohnort ab.

In Deutschland gibt es über 50 verschiedene Anbieter für Kabel-TV beziehungsweise Internet über Kabel. Die beiden großen Kabelanbieter Vodafone und Tele Columbus mit seiner Marke PYUR haben ihre zuständigen Regionen weitgehend aufgeteilt. Die wichtigsten regionalen Anbieter finden Sie auf www.kabelfernsehen.info/regional. Sie wollen beim Kabel-TV bleiben? Gut so. Denn dann können Sie Ihre Empfangsgeräte weiter verwenden.

Umstellung Kabelfernsehen: Moderne Smart-TVs
Moderne Smart-TVs sind für den Empfang via Kabel, Antenne und Satellit vorbereitet und können mit entsprechenden Apps auch IP-TV streamen.
© Philips

Welche Alternativen zu Fernsehen ohne Kabel-TV gibt es?

Sie sollten allerdings die Gelegenheit nutzen und mögliche Alternativen zum TV-Empfang via Kabelnetz prüfen. Moderne Smart-TVs besitzen Triple-Tuner und sind von Haus aus für den Empfang von DVB-T2 (Antenne), DVB-C (Kabel) oder Satellit (DVB-S2) vorbereitet. Ein zusätzlicher Receiver ist nicht notwendig.

Mit DVB-T2 HD haben Sie über eine Zimmerantenne oder eine Außenantenne Zugriff auf rund 40 öffentlich-rechtliche und private TV-Sender in HD-Qualität. Der größte Teil der HD-Programme privater Veranstalter ist ausschließlich im Programmpaket von freenet TV gegen eine Jahresgebühr von 85 Euro oder im Abo für 6,99 Euro monatlich empfangbar.

IPTV steht für Internet Protocol Television und bezeichnet die Übertragung von Fernsehsignalen über das Internet. IPTV liefert eine hohe Bild- und Tonqualität, interaktive Funktionen wie Video on demand und zeitversetztes Fernsehen sowie eine große Auswahl an Programmen. Für den Empfang können Sie bei vielen Internetprovidern IPTV-Pakete buchen. Bei der Telekom ist das MagentaTV. Sie benötigen dazu einen IPTV-fähigen Receiver, den Sie vom Anbieter mieten oder kaufen können, sowie einen Router und eine schnelle Internetverbindung.

Umstellung Kabelfernsehen: Screenshot waipu.tv
Auf einem Tablet oder Smart-TV bietet sich etwa der IP-TV-Anbieter waipu.tv mit kostenpflichtigen Abos als Alternative zum Kabelfernsehen an.
© connect

Alternativ nutzen Sie für IPTV die Apps der TV-Sender auf Smart-TVs und Tablets oder einen kostenpflichtigen Anbieter wie waipu.tv (www.waipu.tv) oder Zattoo (zattoo.com/de), die bis zu 200 Sender ab 6,49 Euro monatlich bieten.

Satellitenempfang ist eine weitere Möglichkeit. Dafür wird eine Parabolantenne auf dem Dach oder an der Fassade eines Gebäudes installiert, die die Signale von einem Satelliten im Weltraum empfängt. Mit dieser Variante können Sie mehr als 400 deutschsprachige und internationale Sender in digitaler Qualität sehen, viele davon sogar in HD oder Ultra HD.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sind kostenlos, für die Privaten in HD brauchen Sie ein Abo bei HD Plus (www.hd-plus.de), für das 75 Euro pro Jahr fällig werden. Die Installation einer Satellitenschüssel ist allerdings nicht immer erlaubt oder möglich, zum Beispiel wenn Sie zur Miete oder in einem denkmalgeschützten Haus wohnen.

Umstellung Kabelfernsehen: Satellitenschüssel
Die Installation einer Satellitenschüssel ist nicht immer möglich, zudem ist der Empfang von HD-Programmen privater Sender kostenpflichtig.
© Humax

Schwarzseher: Kabel-TV auch ohne Vertrag empfangen

Wer zukünftig ohne Vertrag Fernsehen über Kabel empfängt, ist „Schwarzseher“. Möglich wird dies durch die antiquierte Hausverkabelung („Baum-Struktur“) in deutschen Wohnhäusern. Üblicherweise geht bei der Baum-Struktur vom Hausübergabepunkt (Verteiler) im Keller eine Leitung nach oben und verzweigt sich in den Stockwerken in die Wohnungen zur Kabeldose. So werden alle Wohnungen mit demselben Signal versorgt.

Das bedeutet: Nach aktuellem Stand der Technik lässt sich das TV-Signal nicht für einzelne Wohnungen abschalten. Um den unbezahlten Empfang zu unterbinden, müsste der Anbieter die Kabeldose mit einer Sperrvorrichtung versehen. Das muss der Mieter aber erlauben. Ohne Zustimmung darf der Techniker die Wohnung nicht betreten.

In neueren oder modernisierten Häusern besteht meist eine Stern-Struktur. Sie führt vom Hausübergabepunkt zu jeder Wohnung eine eigene Leitung. Diese kann ein Techniker im Verteiler für Nicht-Kabel-TV-Kunden vor Ort abklemmen, sofern der Kunde keinen Internetzugang über das Kabelnetz hat. Ob sich dieser Aufwand rechnet? Wohl kaum.

Darum werden die Kabelnetzanbieter die möglichen Schwarzseher tolerieren – zumindest so lange, bis andere technische Möglichkeiten als das manuelle Abklemmen existieren. Vodafone hat eine Lösung angekündigt, verrät allerdings weder den Termin noch Details der Umsetzung. Ohne gültigen Vertrag kann man in den meisten Wohnungen zwar weiterhin das TV-Signal über das Kabelnetz empfangen, legal ist das aber natürlich nicht.

Das Strafgesetzbuch definiert es unter § 265a als „Erschleichung von Leistungen“: „Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Der Versuch ist strafbar.“

Das Problem dürfte die Beweislast des Kabelnetzanbieters sein. Denn ein TV-Gerät allein reicht nicht aus als Beweis für eine unbefugte Nutzung des nicht bezahlten Kabelnetzes, da es auch andere Empfangsmöglichkeiten gibt. Anders liegt der Fall, wenn der Mieter eine bereits angebrachte Sperrdose entfernt, um den Anschluss weiter zu nutzen. Das ist strafrechtlich relevant.

Umstellung Kabelfernsehen: Screenshot Vodafone Kabel-TV Website
Wer beim Kabelfernsehen bleiben will, schließt einfach einen neuen Vertrag ab, zum Beispiel bei Vodafone.
© connect

Fazit: Ruhe bewahren

Auch wenn der 1. Juli nicht mehr fern ist, besteht kein Grund, hektisch zu werden, sofern Sie vom Wegfall des Nebenkostenprivilegs betroffen sind und noch nicht gehandelt haben. Vielleicht ist ein Wechsel zu einer anderen TV-Empfangsart für Sie sinnvoll und spart sogar noch Geld. Es gibt immer wieder interessante Angebote.

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Info: Vorsicht vor unseriösen Medienberatern

Die Änderungen beim Kabelanschluss rufen zahlreiche freiberufliche Verkäufer auf den Plan, die im Auftrag des Kabelnetzbetreibers als Medienberater unterwegs sind. Sie werden von diesen bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen auf Provisionsbasis bezahlt.

Dabei geht es oft nicht mit rechten Dingen zu. Entsprechend gibt die Verbraucherzentrale wichtige Hinweise:

  • Lassen Sie niemanden in die Wohnung – auch die unangekündigte Überprüfung des Kabelanschlusses wird meist nur als Vorwand zum Abschluss neuer Verträge genutzt.
  • Lassen Sie sich nicht überrumpeln, und unterschreiben Sie nichts an der Haustür!
  • Fragen Sie nach dem Dienstausweis der Medienberater und notieren Sie sich den Namen und gegebenenfalls die Kontaktdaten.
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern: Niemand wird Ihnen von heute auf morgen den Fernsehanschluss wegnehmen!
  • Erteilen Sie – falls notwendig – dem Medienberater Hausverbot.
  • Falls die Medienberater ohne Erlaubnis in Ihre Wohnung kommen: Gehen Sie zur Polizei, und erstatten Sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
  • Falls Sie (auch ohne Unterschrift) plötzlich eine Auftragsbestätigung im Briefkasten finden: Melden Sie den Fall der Verbraucherzentrale, und widerrufen Sie den Vertrag.
  • Bei unerwünschten Werbeanrufen: Sagen Sie im Gespräch niemals „ja“. Legen Sie im Zweifelsfall einfach auf – auch wenn es Ihnen unhöflich erscheint.
  • Widersprechen Sie gegebenenfalls der postalischen Werbung (auch teiladressiert zum Beispiel „An die Bewohner des Hauses“) und auch der Werbung per Telefon.
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FAQ: Wegfall der Kabelfernsehen-Nebenkosten für Mieter

Was ist das Nebenkostenprivileg und warum wird es abgeschafft?

Das Nebenkostenprivileg wurde in den 1980er-Jahren eingeführt, um die Verbreitung des Kabelfernsehens zu fördern. Es ermöglichte, die Kosten für den Kabelanschluss im Mietvertrag über die Nebenkosten zu verteilen. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das diese Praxis als verfassungswidrig erklärte, endet das Privileg am 30. Juni 2024.

Wer ist vom Wegfall des Nebenkostenprivilegs betroffen?

Betroffen sind alle Mieter, in deren jährlicher Nebenkostenabrechnung ein Betrag für den Kabel-TV-Anschluss enthalten ist. Diese Umlage endet automatisch – spätestens zum 30. Juni 2024.

Was bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Mieter?

Mieter, die den Kabelanschluss nicht genutzt haben, profitieren von der Änderung, da sie keine Gebühren mehr für einen Dienst zahlen müssen, den sie nicht in Anspruch nehmen. Wer weiterhin Kabelfernsehen empfangen will, muss einen individuellen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen. Die Kosten variieren je nach Anbieter und Region.

Welche Alternativen gibt es zum Kabelfernsehen?

Es gibt mehrere Alternativen:

  • DVB-T2: Empfang von Fernsehprogrammen über eine Antenne. Bietet rund 40 HD-Kanäle, erfordert jedoch eine Gebühr für einige private Sender.
  • IPTV: Fernsehen über das Internet, oft als Teil von Internetpaketen erhältlich. Bietet eine breite Auswahl an Kanälen und interaktive Funktionen.
  • Satellitenempfang: Ermöglicht Zugang zu mehr als 400 deutschsprachigen und internationalen Kanälen. Erfordert jedoch eine Satellitenschüssel, die möglicherweise nicht überall erlaubt ist.

Was passiert, wenn man ohne Vertrag weiterhin Kabelfernsehen empfängt?

Ohne gültigen Vertrag gilt der Empfang von Kabelfernsehen als "Schwarzsehen", was illegal ist und als "Erschleichung von Leistungen" betrachtet wird. Zwar ist die Beweislast für Kabelnetzanbieter hoch, jedoch könnten rechtliche Konsequenzen drohen, insbesondere wenn technische Sperrvorrichtungen entfernt werden.

Sollte ich sofort handeln oder kann ich mir Zeit lassen?

Auch wenn der 1. Juli nicht mehr weit ist, besteht kein Grund zur Eile. Überlegen Sie sich in Ruhe, ob Sie einen neuen Kabelvertrag abschließen oder auf eine andere Empfangsart umsteigen möchten. Ein Wechsel könnte sogar kostensparend sein. Suchen Sie nach Angeboten und vergleichen Sie die Kosten der verschiedenen Empfangsarten.

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