iPhone als Wanze nutzen: Mit Apple-Kopfhörern ganz einfach
Mehr zum Thema: AppleWenn jemand sein iPhone in Ihrer Nähe ablegt, ist eventuell Vorsicht geboten – denn mit dem richtigen Kopfhörer kann er Sie aus bis zu 15 Metern Entfernung abhören. Möglich macht das die Funktion "Live Mithören".

An sich eine gute Sache: Apple hat für hörgeschädigte Menschen eine Funktion in seinem Betriebssystem iOS integriert, die ihnen die Kommunikation erleichtern soll. Mit dem Feature "Live-Mithören" (ab iOS 12) dient das iPhone als Mikrofon, das Stimmen und Geräusche verstärkt und an kompatible H...
An sich eine gute Sache: Apple hat für hörgeschädigte Menschen eine Funktion in seinem Betriebssystem iOS integriert, die ihnen die Kommunikation erleichtern soll. Mit dem Feature "Live-Mithören" (ab iOS 12) dient das iPhone als Mikrofon, das Stimmen und Geräusche verstärkt und an kompatible Hörgeräte überträgt.
Sitzt man beispielsweise in einem Vortrag und platziert das iPhone in der Nähe des Sprechers, kann man auch auf weiter entfernten Plätzen alles gut verstehen. Der Übertragungsradius orientiert sich dabei an der Bluetooth-Reichweite, die ohne Hindernisse rund 15 Meter beträgt.
Live-Mithören aktivieren – so geht’s
Die Mithör-Funktion lässt sich auch mit den True-Wireless-Kopfhörern Airpods und Airpods Pro sowie den Powerbeats Pro nutzen. Dazu muss man das Feature zuerst einrichten:
- Wählen Sie in den "Einstellungen" den Punkt "Kontrollzentrum".
- Tippen Sie hier auf "Steuerelemente anpassen".
- Scrollen Sie nach unten und fügen Sie durch einen Tipper auf das Pluszeichen den Punkt "Hören" in die obere Liste hinzu.
- Sichern Sie die Eingabe durch einen Fingertipp auf "Zurück".
Wenn Sie nun durch einen Wischer von rechts oben nach unten das Kontrollzentrum des iPhones öffnen, erscheint ein Symbol mit einem Ohr. Hier können Sie – sobald die Kopfhörer mit dem Handy verbunden sind – die Funktion "Live-Mithören" aktivieren.

Abhören ist strafbar
Wer nun auf fiese Gedanken kommt – Vorsicht! Wer andere abhört, macht sich strafbar und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldbuße.