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Smartphone-Abzocke

Diese Kostenfallen lauern in Handy-Verträgen

Trotz Flatrates und EU-Roaming gibt es immer noch teure Kostenfallen für Mobilfunknutzer. Diese Abzock-Tricks machen den Handy-Vertrag teuer.

Autor: Josefine Milosevic • 24.10.2017 • ca. 3:15 Min

Geld-Glitzerstaub
Trotz Flatrates warten immer noch teure Kostenfallen auf Smartphone-Nutzer.
© Georgejmclittle / shutterstock.com
Inhalt
  1. Diese Kostenfallen lauern in Handy-Verträgen
  2. Kostenfallen im Ausland und bei Prepaid-Tarifen

Mit Tricks und harten Bandagen wird im Mobilfunk nach wie vor gekämpft. Bei einigen Anbietern steigen zwar die Kundenzahlen wieder, doch über satte Gewinne können sich die wenigsten freuen. Die Umsätze sind selbst bei den Netzbetreibern bestenfalls stabil.  Deshalb dreht manch einer klammhe...

Mit Tricks und harten Bandagen wird im Mobilfunk nach wie vor gekämpft. Bei einigen Anbietern steigen zwar die Kundenzahlen wieder, doch über satte Gewinne können sich die wenigsten freuen. Die Umsätze sind selbst bei den Netzbetreibern bestenfalls stabil. 

Deshalb dreht manch einer klammheimlich an der Preisschraube, andere locken mit falschen Versprechungen oder lassen Bestandskunden für ihre finanzielle Misere bezahlen. Noch übler sind die Abzockmethoden skrupelloser Betrüger, die schon seit geraumer Zeit Smartphone-Kunden im Fokus haben. connect stellt Ihnen in Zusammenarbeit mit dem „Marktwächter Digitale Welt“ der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein die schlimmsten Kosten- und Abzockfallen vor. 

Ungewollte Verträge widerrufen

Diese Masche ist besonders dreist: Nicht selten wird unbedarften Verbrauchern am Telefon von Betrügern mitgeteilt, dass ihr bisheriger Festnetzanbieter pleite sei und mit einem anderen Betreiber fusioniere. Dazu müsse die Telefonanlage überprüft werden.

Stimmt der Kunde erschrocken einem Hausbesuch zu, erweckt der Betrüger den Eindruck, er sei ein Mitarbeiter des bisherigen Telefonanbieters und lässt den Verbraucher ein angebliches Beratungsprotokoll unterschreiben. In Wirklichkeit hat der Ahnungslose einen neuen Mobilfunkvertrag mit einem LTE-Router als Festnetzersatz unterzeichnet.

Lesetipp: Abzocke-Anrufe: Das hilft gegen Ping-Calls aus dem Ausland

Auch mit anderen Methoden gehen fiese Gesellen auf Kundenfang: So wird bei Gewinnspielen vor Handyshops, Einkaufszentren oder Discount-Ketten Passanten gerne suggeriert, sie hätten etwas gewonnen und müssten nur noch „kurz unterschreiben“. Doch statt eines schönen Gewinns haben die Gutgläubigen hinterher nicht selten einen neuen Handyvertrag in der Tasche.

Wer sich ungewollt einen Mobilfunkvertrag einhandelt, sollte den Vertragsabschluss widerrufen. Dazu hat der geprellte Kunde 14 Tage Zeit, sobald er vom Anbieter per E-Mail oder in den Vertragsunterlagen über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Wird der Kunde nicht oder falsch aufgeklärt, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage. Der Widerruf kann per E-Mail, Brief, Fax oder mit dem vom Händler zur Verfügung gestellten Widerrufsformular erfolgen.

Überdimensionierte Handyverträge

Oft werden Shopmitarbeiter gezielt geschult, dem Kunden mehr zu verkaufen als der tatsächlich braucht: Vor allem Einsteiger und ältere Menschen, die sich eigentlich nur über einen Handytarif informieren wollten, gehen ihnen auf den Leim und verlassen den Laden mit einem teuren Komplett-Paket für Mobilfunk und Festnetz.

Doch auch erfahrenere Handynutzer sind nicht gegen findiges Personal gefeit: Auch Normalnutzer werden zu Tarifen mit hohem Datenvolumen gedrängt, die deutlich über ihrem Bedarf liegen. Der Verkäufer freut sich über die satte Provision, der Kunde darf’s zwei Jahre lang teuer bezahlen.

Auch am Telefon werden einem gerne unnötige Zusatzleistungen aufgeschwatzt: So wird dem angerufenen Kunden etwa ein Internet-Sicherheits-Paket ans Herz gelegt, das vor einem angeblich aktuell sehr gefährlichen Handyvirus schützen soll. Doch nicht jeder teure Virenscanner taugt etwas.

Selbst namhafte Software-Spezialisten wie Antivir, Kaspersky oder Avast haben kostenlose Versionen ihrer Schutz-Apps im Programm. Grundsätzlich gilt: Bevor man schnell einem Angebot im Laden oder am Telefon zustimmt, sollte man sich vorab gründlich auf den entsprechenden Webseiten der Betreiber informieren.

Clickjacking
1. Der Verbraucher wird animiert auf einen Butto zu klicken. 2. Der button liegt auf einer manipulierten Website. 3. Der Iframe (Fenster) bindet technisch eine Drittanbieterseite ein. 4. Die Aktion (der Klick) wird weitergeleitet. 5. Hierdurch wird der Kaufen-Button des Drittanbieters aktiviert, ohne dass der Verbraucher dies eigentlich wollte.
© Verbraucherzentrale - Marktwächter

Abzocke durch Drittanbieter

In Gratis-Apps poppen immer öfter Werbebanner von Drittanbietern auf, die mit kostenlosen Dreingaben locken. Klickt man darauf, wird man auf eine präparierte WAP-Seite geleitet, die sich von einer klassischen Webseite kaum unterscheidet – aber eine Abofalle enthält. Der Hinweis, dass es sich bei dem vermeintlichen Gratis-Download um eine kostenpflichtige Bestellung handelt, wird versteckt.

Schließt man die Anzeige per Klick, hat man damit unbewusst ein gebührenpflichtiges Abo abgeschlossen. Die Kosten zwischen 4,99 und 9,99 Euro pro Woche werden über die Mobilfunkrechnung abkassiert. Bis dem geneppten Kunden die ungenehmigten Abbuchungen auffallen, kann das schon mal länger dauern.

Rund 2,8 Millionen Bundesbürger wurden innerhalb von drei Jahren mit der sogenannten Clickjacking-Methode abgezockt. Die Schadenssumme beträgt über 71 Millionen Euro. Das sogenannte „Redirect“-Verfahren, das die drei Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland seit letztem Herbst praktizieren, soll dem Missbrauch vorbeugen: Dabei werden Verbraucher vor dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abos auf eine Internetseite ihres Mobilfunkers umgeleitet, auf der sie den Zahlungsvorgang ausdrücklich bestätigen müssen.

Drittanbietersperre einrichten

Zwar ist seit der Einführung dieses Schutzmechanismus ein deutlicher Rückgang der Beschwerden festzustellen, doch vollständig ausschließen lässt sich die Abzocke laut Verbraucherschützern nicht. Vor allem Prepaid-Kunden sind den Clickjacking-Betrügern laut der Marktwächter-Studie besonders ausgeliefert, da sie weder einen Anspruch auf eine Rechnungsstellung noch auf einen Einzelverbindungsnachweis haben und so die Kosten gar nicht oder erst spät bemerken.

Daher ist die Einrichtung der sogenannten Drittanbieter-Sperre Pflicht, die man bei seinem Mobilfunker per Hotline-Anruf oder auf dessen Webseite kostenlos beantragen kann. Einen Musterbrief können Sie auf der Webseite www.verbraucherzentrale.de herunterladen.

Android-Tipp: Datenroaming deaktivieren

Quelle: connect
Um Kosten zu sparen, sollten Sie die Option "Datenroaming" bei Auslandsreisen deaktivieren - so funktioniert's bei Android 7.