"Unlimited"
Unklare Formulierungen: Verbraucherzentrale mahnt 1&1 ab
Die Verbraucherzentrale NRW hat den Telekommunikationsanbieter 1&1 wegen dessen "Unlimited"-Mobilfunktarifen abgemahnt.

Die von 1&1 angebotenen "Unlimited"-Handytarife versprechen ihren Kunden unbegrenztes Datenvolumen und damit eine vollwertige mobile Datenflatrate. In der Praxis müssen Nutzer jedoch bei den meisten Unlimited-Optionen ab einem bestimmten Datenverbrauch - je nach Tarif von 25 GB bis 10...
Die von 1&1 angebotenen "Unlimited"-Handytarife versprechen ihren Kunden unbegrenztes Datenvolumen und damit eine vollwertige mobile Datenflatrate. In der Praxis müssen Nutzer jedoch bei den meisten Unlimited-Optionen ab einem bestimmten Datenverbrauch - je nach Tarif von 25 GB bis 100 GB - kostenlos zusätzliche Datenpakete nachbuchen.
Problematischer ist aus Sicht der Verbraucherschützer jedoch, dass der Anbieter sich das Recht vorbehält, bei einem nicht näher definierten "unüblichen Verbraucherverhalten" die Geschwindigkeit zu drosseln oder sogar den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Erol Burak Tergek, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW, bezeichnet diese Praxis als rechtswidrig und sieht darin einen Verstoß gegen das Transparenzgebot sowie die Leistungspflicht bei Datenflatrates. Nach Ansicht der Verbraucherschützer widerspricht die vage formulierte Einschränkung dem grundlegenden Verständnis einer Flatrate und den berechtigten Erwartungen der Verbraucher.
Der Kern der Kritik liegt in der fehlenden Definition dessen, was 1&1 als "unübliche Nutzung" betrachtet. Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass in den Vertragsklauseln nicht konkret festgelegt wird, ab welchem Datenvolumen eine Nutzung als unüblich eingestuft wird und Einschränkungen drohen können. Dies stelle einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar, welches verlangt, dass Vertragsbestimmungen für Verbraucher klar und verständlich formuliert sein müssen.
Durch diese unpräzise Formulierung haben Kunden keine Möglichkeit, ihr Nutzungsverhalten entsprechend anzupassen oder vorherzusehen, wann sie mit Einschränkungen rechnen müssen. Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass eine echte Datenflatrate grundsätzlich nicht mit solchen unklaren Einschränkungen verbunden sein dürfe, insbesondere wenn mit "unbegrenztem" Volumen geworben wird.
Die Verbraucherzentrale NRW hat 1&1 entsprechend aufgefordert, die gennanten Klauseln zu überarbeiten und so für mehr Transparenz innerhalb ihrer Flatrate-Tarife zu sorgen. Reagiert der Anbieter nicht innerhalb der gesetzten Frist, behalten sich die Verbraucherschützer rechtliche Schritte vor.