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Warnung vor ungewollten Handy-Abos

Verbraucherschutz: klarmobil wegen untergeschobener Verträge abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat klarmobil wegen untergeschobener Verträge abgemahnt. Was Betroffene beachten sollten.

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Verträge sollten nicht spontan am Telefon abgeschlossen werden.
© SFIO CRACHO / shutterstock.com

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die klarmobil GmbH abgemahnt. Hintergrund sind Beschwerden von Kundinnen und Kunden, denen offenbar ohne ausdrückliche Zustimmung kostenpflichtige Zusatzdienste berechnet wurden.Verträge angeblich ohne Einwilligung abgeschlossenLaut Angaben der Verbraucher...

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die klarmobil GmbH abgemahnt. Hintergrund sind Beschwerden von Kundinnen und Kunden, denen offenbar ohne ausdrückliche Zustimmung kostenpflichtige Zusatzdienste berechnet wurden.

Verträge angeblich ohne Einwilligung abgeschlossen

Laut Angaben der Verbraucherzentrale meldeten sich mehrere Betroffene, bei denen kostenpflichtige Abos oder Zusatzdienste im Kundenkonto auftauchten – obwohl sie diesen nie aktiv zugestimmt hätten. In einem Fall sei einem Kunden nach einem Telefonat mit dem Anbieter plötzlich eine Auftragsbestätigung für ein Audioteka-Abo im Online-Kundenbereich angezeigt worden. Nach einem kostenlosen Probemonat im Rahmen eines angeblichen "Treueangebots" seien monatlich 9,99 Euro abgebucht worden.

Schutz vor Schadsoftware als Verkaufsargument

In einem weiteren Fall soll ein klarmobil-Mitarbeiter telefonisch ein Abo für "Norton Security" angeboten haben – mit Verweis auf angebliche akute Bedrohungen durch Schadsoftware wie den sogenannten Godfather-Trojaner. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale war die Gefahrenlage zum Zeitpunkt des Anrufs jedoch nicht so dramatisch, wie vom Anbieter suggeriert.

Verbraucherschützer kritisieren irreführende Kommunikation

Die Verbraucherzentrale betont, dass ein Vertrag nur dann wirksam ist, wenn ein Angebot ausdrücklich angenommen wurde. Das bloße Einverständnis, Informationen zu erhalten, genüge nicht. Dennoch würden Mobilfunkanbieter immer wieder Abos und Zusatzleistungen berechnen, ohne dass eine eindeutige Zustimmung dokumentiert sei. Die Abmahnung gegen klarmobil sei daher ein konsequenter Schritt.

Tipps zum Schutz vor ungewollten Verträgen

Bei unerwarteten Werbeanrufen sollte man grundsätzlich vorsichtig sein. Verträge oder Angebote sollten am Telefon nicht spontan angenommen und sensible Daten wie Bankverbindungen nicht preisgegeben werden. Hinter vermeintlichen Sparaktionen verbergen sich häufig kostspielige Zusatzdienste. Wer keine Direktwerbung wünscht, kann der Nutzung seiner Daten jederzeit widersprechen – zum Beispiel mit einem Musterbrief.

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Autor: Yvonne Junginger • 29.7.2025

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