Verfahren gegen mobilcom debitel

Mobilcom Debitel: Strafe wegen unzulässiger Vertragsklausel

Mobilcom Debitel verlangt von seinen Kunden 5 Euro bei Nichtnutzung des Vertrags. Das ist unzulässig, hat das Landgericht Kiel nun entschieden.

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© Mobilcom Debitel

Der Mobilfunkanbieter mobilcom debitel hat in seinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass Kunden, die ihren Vertrag nicht nutzen, eine Strafgebühr in Höhe von 5 Euro zahlen müssen. Diese Nichtnutzungsgebühr wurde nun vom Landesgericht Kiel für rechtswidrig erklärt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte in diesem Fall gegen mobilcom debitel geklagt.

Der Mobilfunkanbieter wurde vom Kieler Landesgericht nun zur Zahlung eines sechsstelligen Betrages verurteilt. Die Summe, die mobilcom debitel mit der unzulässigen Nichtnutzungsgebühr erwirtschaftet hat und nun an die Staatskasse abführen muss, beläuft sich auf insgesamt etwa 420.000 Euro, berichtet der vzbv in einer Pressemitteilung​. Einen Teilbetrag davon hat das Unternehmen offenbar bereits im April dieses Jahres anerkannt und gezahlt. 

Heiko Dünkel, Rechtsreferent des Verbraucherzentrale Bundesverbandes erklärt: "Wir haben mit diesem Verfahren dafür gesorgt, dass mobilcom debitel seine Unrechtsgewinne nicht einfach behalten darf."

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In dem Rechtsstreit geht es um den Vertrag Vario 50/ Vario 50 SMS T-Mobile, der monatlich 15,95 Euro kostet. In seinen AGBs hat mobilcom debitel festgelegt, dass das Unternehmen seinen Kunden eine Gebühr in Höhe von 4,95 Euro in Rechnung stellen darf, wenn diese den Vertrag in drei aufeinanderfolgenden Monaten nicht aktiv nutzen. Bereits im Jahr 2012 hatte der vzbv eine Unterlassungsklage eingereicht, das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hatte das Verhalten von mobilcom debitel rechtskräftig untersagt.

Gesetzesentwurf für Rückzahlungen zugunsten der Verbraucher

​Ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung wie aktuell gegen mobilcom debitel lohnt sich nur, wenn sich viele kleine Einzelschäden zu einer hohen Gewinnsumme addieren. Das unrechtmäßig erwirtschaftete Geld geht dabei an die Staatskasse und nicht an die geschädigten Kunden zurück. Die vzbv ist der Meinung, dass bei höheren Schäden die Rückzahlung an die betroffenen Verbraucher Vorrang haben muss.

Daher fordert der Verband die Einführung einer Musterfeststellungsklage, die Rückzahlungen an die Verbraucher erleichtern soll. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits seit 2016 vor. Abgeschöpfte Unrechtsgewinne sollen außerdem nicht ziellos in die Staatskasse fließen, sondern eher dazu eingesetzt werden, den Verbraucherschutz zu fördern, meinen Vertreter des vzbv: "Gewinnabschöpfungsverfahren sind mühselig, dauern lange und können sehr teuer werden. Die abgeschöpften Gewinne, die Verbraucher ja zu Unrecht zahlen mussten, sollten deshalb auch zur Finanzierung neuer Verfahren verwendet werden​."

20.7.2017 von Annegret Mehlfeld

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