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BGH-Urteil: Nutzung von Mobilfunktarifen mit Routern legal

Unbegrenzte Internet-Flatrates von Mobilfunkanbietern dürfen grundsätzlich in Routern verwendet werden. Der Bundesgerichtshof erklärte entsprechende Verbote des Anbieters Telefonica für rechtswidrig.

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Der BGH hat entschieden, dass Router ebenfalls für die Nutzung eines Mobilfunkvertrags zulässig sind.
© escapejaja / Adobe Stock

Mobilfunkkunden kann nicht vorgeschrieben werden, dass die zum Mobilfunkvertrag gehörende SIM-Karte ausschließlich mobil per Smartphone oder Tablet genutzt werden darf. Einer entsprechenden Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gab der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag statt. Die Klausel, die das explizite Verbot von bestimmten Geräten aussprach, betraf den Free Unlimited genannten Tarif des Anbieters Telefonica. Ähnliche Klagen gab es bereits 2021 gegen Telekom, Vodafone und Mobilcom-Debitel.

Die beanstandeten AGB beinhalteten eine Klausel, wonach der Internetzugang nur mit Geräten genutzt werden könne, die eine "mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen". Explizit ausgeschlossen von diesem Verbot waren lediglich stationäre LTE-Router, für die allerdings nur bestimmte Tarife freigeschaltet waren. Mit solchen Klauseln für "reguläre" Mobilfunktarife wollen die Anbieter vermeiden, dass mit der Nutzung von Smart-TVs oder Computern erheblich mehr Datenvolumen verbraucht wird, als es bei normalem Gebrauch mit Smartphones der Fall wäre.

Dahinter steckt ein einfacher finanzieller Grund: Anbieter zahlen für das tatsächlich anfallende Datenvolumen und kalkulieren auch bei unbegrenzten Tarifen anhand der geschätzten Nutzung. Dennoch sei das Verbot einzelner Geräte für die Flatrate-Nutzung unzulässig, wie der BGH in Karlsruhe in seiner Urteilserklärung erläutert. Hintergrund ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2015, die die Wahlfreiheit der Endgeräte garantiert - entsprechend könne diese nicht "wirksam abgedungen werden".

9.5.2023 von Jusuf Hatic

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