Musik-Streaming

Telekom will auch Spotify drosseln

Die Telekom will ab 28. April den Musikstreaming-Dienst Spotify bei verbrauchtem Inklusiv-Datenvolumen von Mobilfunk-Verträgen drosseln. Die Begründung der Telekom ist fragwürdig.

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Die Telekom führt Drosselung bei Spotify ein.
© Telekom

Mobilfunk-Kunden der Telekom mit der Zusatzoption Music Streaming können ab dem 28. April nicht mehr unbegrenzt den Musik-Streaming-Dienst Spotify nutzen. Sobald das im gewählten Tarif verfügbare monatliche Highspeed-Datenvolumen verbraucht ist, wird die Telekom die Übertragungsgeschwindigkeit auf GPRS-Niveau drosseln. Bislang war Spotify von dieser Drosselung ausgeschlossen - ab 28. April gilt sie auch für den Musikstreaming-Dienst.

Drosselung bedeutet: Musikhören ist faktisch unmöglich

Mit der Beschränkung auf 64 kbit/s im Download und 16 kbit/s im Upload ist jedoch das Musikhören im Mobilfunknetz faktisch unmöglich, wie die Telekom in ihrem Blog selbst einräumt. Um weiterhin Musik aus dem Spotify-Katalog über das Mobilfunknetz zu hören, muss per SpeedOn-Option zusätzliches Highspeed-Volumen bei der Telekom nachgekauft werden.

Beschränkung gilt nur fürs Mobilfunknetz

Die Begrenzung gilt nur für das Mobilfunknetz der Telekom, über WLAN-Netze oder HotSpots der Telekom klappt die Nutzung weiterhin ohne Einschränkung, auch bei ausgeschöpften Highspeed-Volumen. Ebenso ist weiterhin auch das Anhören von Offline-Playlists oder -Alben möglich.

Lesetipp: Musik-Streaming im Heimnetzwerk

Die Telekom betont in ihrem Blogbeitrag, dass die Nutzung von Spotify selbst das Highspeed-Datenvolumen nicht belastet.

Fragwürdige Begründung für Drosselung

Die Telekom begründet ihre Änderung mit der EU-Verordnung zur Netzneutralität. Ob daraus wirklich ein Muss für eine Drosselung für den Musik-Streaming-Dienst beim Verbrauch des Inklusiv-Volumens abzuleiten ist, ist zurzeit mehr als fragwürdig.

Fakt ist, die geplante Drosselung bietet der Telekom die Möglichkeit mehr Speed-On-Zusatzvolumen oder teurere Tarife mit mehr Highspeed-Datenvolumen zu verkaufen.

29.3.2016 von Arnulf Schäfer

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