Netzneutralität beeinträchtigt
Telekom-Angebot StreamOn bleibt verboten
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt die frühere Entscheidung und untersagt damit weiterhin das von der Telekom für Mobilfunkkunden angebotene Streaming-Produkt.

Die Zusatzoption "StreamOn" der Deutschen Telekom darf Mobilfunkkunden in ihrer bisherigen Form auch weiterhin nicht angeboten werden. Mit dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen das Urteil der ersten Instanz, Verwaltungsgericht Köln, im Rahmen eines Eilverfahrens nun bestätigt.
Hintergrund war das Verbot des Produkts "StreamOn" durch die Bundesnetzagentur, gegen das die Telekom einen Eilantrag gestellt hatte.
Die Bundesnetzagentur ist der Ansicht, dass "StreamOn" gegen die Netzneutralität verstößt, die im Europarecht festgeschrieben ist und Netzbetreiber sowie Provider zur Gleichbehandlung jeglichen Datenverkehrs verpflichtet. Beide Gerichte teilen diese Auffassung.
"StreamOn" ist eine kostenlose Zusatzoption, die Mobilfunkkunden der Deutschen Telekom einzeln hinzubuchen können. Ist die Option aktiviert, wird die Nutzung von Audio- und Videostreaming innerhalb Deutschlands nicht auf das im Vertrag inkludierte Datenvolumen angerechnet. Je nach Tarif kann allerdings die Bandbreite für Streaming deutlich gedrosselt werden.
Eben diese Drosselung nur von Streaminginhalten widerspricht laut Gericht der gebotenen Neutralität gegenüber den Daten. Die Richter störten sich zudem am Unterschied, der zwischen Streaming im In- und Ausland gemacht wird. Dies stehe im Widerspruch zu den europäischen Roaming-Regeln.
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