Einstweilige Verfügung gegen Taxi-App
Uber gerichtlich gestoppt
Uber vorerst verboten: Das Landgericht Frankfurt am Main untersagt die Vermittlung von Fahrten über die App UberPop per einstweiliger Verfügung. Vorausgegangen war eine Klage deutscher Taxizentralen gegen das US-Unternehmen.

Das Unternehmen Uber darf in Deutschland vorerst keinerlei Fahrten mehr über seine App "UberPop" vermitteln. Nach einer Klage der deutschen Taxizentralen hat das Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen das Fahrdienst-Start-Up erlassen.
Um Fahrgäste und Fahrer zusammenzubringen, bedürfe es einer offiziellen Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dies gelte auch für Mitfahr-Apps wie Uber.
Taxiunternehmen mahnen immer wieder an, dass Uber keinen ausreichenden Versicherungsschutz für Fahrgäste biete, Fahrer nicht gesundheitlich überprüft werden könnten und auch keine Fahrzeugchecks erfolgten. Der Vorwurf des Gerichts lautet nun "unlauteres Wettbewerbsverhalten".
Zudem habe das App-Unternehmen bisher keine Unterlassungserklärung abgegeben, weshalb eine einstweilige Verfügung unausweichlich geworden sei. Hält sich Uber nicht an das Verbot, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, auch eine Ordnungshaft wäre möglich. Der Beschluss gilt bundesweit.
Von der Verfügung nicht betroffen ist der Limousinenservice "UberBlack". Dieser stellt aufgrund der höheren Preiskategorie anders als "UberPop" keine direkte Konkurrenz zu Taxifahrten dar. Außerdem verfügen die Limousinenfahrer im Gegensatz zu den meist privaten Mitfahrgelegenheiten oftmals über einen gültigen Personenbeförderungsschein.
Dennoch hatte es in der Vergangenheit bereits einzelne einstweilige Verfügungen gegen UberBlack gegeben, die nur lokal galten.
Uber will die aktuelle gerichtliche Entscheidung nicht einfach akzeptieren. Das Unternehmen mit dem Slogan "Everyone's Private Driver" ("Jedermanns privater Fahrer") äußerte sich dazu via Twitter.
Eine ausführlichere Stellungnahme veröffentlichte Uber inzwischen im offiziellen Blog.
Mit der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main dürften die seit Wochen andauernden Diskussionen über Mitfahr-Apps, Taxi-Monopole und Wettbewerbsveränderungen durch Startup-Unternehmen reichlich neue Impulse bekommen.
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