Hamburger Datenschützer schaltet sich ein
Verbot: Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook untersagt
Die Hamburger Datenschutzbehörde hat WhatsApp die Weitergabe von Nutzerdaten an Facebook untersagt. Am Dienstag teilte die Behörde mit, dass ein sofortiger Vollzug angeordnet wurde.

Der Streit um die Nutzung der Daten von WhatsApp durch Facebook geht weiter. Die Hamburger Datenschutzbehörde hat nach der Bekanntgabe der neuen Nutzungsbedingungen von Whatsapp reagiert. Am Dienstag informierte die HmbBfDI in einer Pressemitteilung darüber, dass der Beauftragte Johannes Casper ei...
Der Streit um die Nutzung der Daten von WhatsApp durch Facebook geht weiter. Die Hamburger Datenschutzbehörde hat nach der Bekanntgabe der neuen Nutzungsbedingungen von Whatsapp reagiert.
Am Dienstag informierte die HmbBfDI in einer Pressemitteilung darüber, dass der Beauftragte Johannes Casper eine Anordnung erlassen habe. Diese untersagt Facebook, personenbezogene Daten von WhatsApp zu verarbeiten, soweit diese zu eigenen Zwecken genutzt werden.
Laut Angaben der Datenschutzbehörde "fehlt für eine Verarbeitung durch Facebook zu eigenen Zwecken ungeachtet der von Whatsapp derzeit eingeholten Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen eine ausreichende rechtliche Grundlage . Die Bestimmungen zur Datenweitergabe finden sich verstreut auf unterschiedlichen Ebenen der Datenschutzerklärung, sie sind unklar und in ihrer europäischen und internationalen Version schwer auseinanderzuhalten."
Weiter heißt es in der Anordnung: "Zudem sind sie inhaltlich missverständlich und weisen erhebliche Widersprüche auf. Auch nach genauer Analyse lässt sich nicht erkennen, welche Konsequenzen die Zustimmung für die Nutzerinnen und Nutzer hat."
Die Hamburger Datenschutzbehörde will zusätzlich zur Anordnung eine Befassung durch den Europäischen Datenschutzausschuss beantragen, um eine Entscheidung auf europäischer Ebene beschließen zu lassen. Facebook kann gegen die derzeitige Anordnung vor dem Hamburger Verwaltungsgericht Einspruch einlegen.
Neue Nutzungsbedingungen von WhatsApp lösen Ärger aus
Hintergrund des Verbots sei das Ultimatum, das WhatsApp seinen Nutzern mit den neuen Nutzungsbedingungen gesetzt hatte. (Lesen Sie hier mehr dazu). Sollte den Nutzungsbedingungen nicht zugestimmt werden, könnte der Messenger-Dienst nur noch wenige Wochen uneingeschränkt genutzt werden.
Dies verstoße jedoch gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), so Johannes Casper von der Hamburger Datenschutzbehörde. "Die Anordnung soll die Rechte und Freiheiten der vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer sichern, die deutschlandweit ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen geben. Es gilt, Nachteile und Schäden, die mit einem derartigen Black-Box-Verfahren verbunden sind, zu verhindern."
"Die Datenschutz-Skandale der letzten Jahre von „Cambridge Analytica“ bis hin zu dem kürzlich bekannt geworden Datenleck, von dem mehr als 500 Millionen Facebook-Nutzer betroffen waren, zeigen das Ausmaß und die Gefahren, die von einer massenhaften Profilbildung ausgehen."
Weiter heißt es in der Mitteilung: "Das betrifft nicht allein die Privatsphäre, sondern auch die Möglichkeit, Profile zur Beeinflussung von Wählerentscheidungen einzusetzen, um demokratische Entscheidungen zu manipulieren."
"Die Gefahr ist angesichts von fast 60 Millionen Nutzerinnen und Nutzern von WhatsApp mit Blick auf die in Deutschland im September 2021 anstehenden Bundestagswahlen umso konkreter, da diese Begehrlichkeiten nach Beeinflussung der Meinungsbildung seitens der Anzeigekunden von Facebook wecken werden."
WhatsApp hat die Vorwürfe der Behörde zurück gewiesen. Wie golem.de berichtet, äußerten sich die Beteiligten des Messenger-Dienstes bezüglich der Anordnung, dass diese "auf einem fundamentalen Missverständnis bezüglich des Zwecks und der Auswirkungen des Whatsapp-Updates basiert und daher keine legitime Grundlage hat". Da WhatsApp falsche Behauptungen in der Anordnung sieht, gäbe es "keine Auswirkung auf die weitere Umsetzung des Updates".