Ratgeber
Vorsicht im Ausland
- Kostenfalle Handy
- Vorsicht im Ausland
- Ihr gutes Recht
Schöne Aussichten. Doch außerhalb der EU sieht's ganz und gar nicht entspannt aus: So zahlt man in der Türkei mit über 1,50 Euro pro Minute schon das Dreifache. Skurril wird's außerhalb Europas: Da fallen für ein Gespräch je Anbieter und Land bis zu 5,12 Euro die Minute an.
Surfen kein Urlaubsspaß
Smartphones wie das iPhone, Blackberrys oder Android-Modelle gehen bei Nichtsperrung von Datenroaming auch im Ausland online. Das kann fatale Folgen haben: Während man in der EU-Zone nicht mehr als 59,50 Euro blechen kann, sind die Datenpreise außerhalb der EU nicht reguliert - da kann ein mageres MB schon mal über 60 Euro kosten. Und wer in fernen Ländern unbedarft surft, hat schnell einen fünfstelligen Betrag auf der Uhr.

Auch will man nicht glauben, dass nicht wenige Mobilfunknutzer immer noch nicht mitbekommen haben, dass die in Deutschland gebuchten Datenflats nicht für den Auslandeinsatz gelten. Dafür haben Netzbetreiber wie Telekom und Vodafone Datenangebote im Programm, die auch außerhalb der EU gelten: So gibt's für Telekom-Kunden für 14,95 Euro pro Tag 10 MB fürs Handy-, Webpad- oder Laptop-Surfen im restlichen Europa, in USA und Kanada.
Vodafone geht noch einen Schritt weiter: Neukunden und Vertragsverlängerer können die Datenflats, die in den Superflat-Internet-Paketen enthalten sind, in 22 Ländern, in denen Vodafone eigene Netze unterhält, ohne Aufpreis nutzen.
Achtung Grenznähe
In Grenznähe kann sich Ihr Handy in fremde Mobilnetze einbuchen. Dann wird, wenn's dumm läuft, Ihr Gespräch am Bodensee zu Schweizer Roamingpreisen abgerechnet. Behalten Sie deshalb das Display im Auge und stellen Sie im Fall der Fälle manuell Ihren deutschen Netzbetreiber ein.
Lockanrufe
Immer noch beliebt: Handykunden erhalten einen Anruf von einer Festnetz- oder Mobilnummer. Es klingelt jedoch nur einmal. Die Nummer wird in der Anruferliste gespeichert. Wer zurückruft, landet nicht selten bei einem vorgeblichen Erotikdienst, der wiederum die Nummer des Anrufers speichert. Ist diese nicht mit vollständiger Adresse im Telefonbuch verzeichnet, erhalten Betroffene einige Tage später einen Anruf mit der Aufforderung, die Adresse anzugeben.
Es folgt eine Rechnung - in der Regel über 72 oder 98 Euro für die angebliche Bestellung eines Erotikdienstes. Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät: "Wer der Auffassung ist, diesen Dienst selbst nicht bestellt zu haben, sollte die Zahlung verweigern und mindestens einmal schriftlich mittels Einschreiben mit Rückschein der Forderung widersprechen." Noch besser: unbekannte Nummern erst gar nicht zurückzurufen.
Abofalle Handy-App
Ein falscher Klick auf dem Smartphone - und schon ist man in eine Abofalle getappt. Diese sind meist als harmlose Werbung getarnt. Hinweise auf die Kosten oder AGBs sind versteckt, winzig klein und/oder unverständlich. Möglich wird die Masche durch sogenanntes WAP-Billing. Dabei werden Informationen über die SIM-Karte zur Gegenstelle gesendet. So identifiziert der Mobilfunkprovider den Kunden und belastet dessen Telefonrechnung.
Am besten schützt man sich, indem man das Inkasso für Fremdanbieter bei seinem Mobilfunker sperren lässt - was aber nicht überall möglich ist. Bei der Telekom und Vodafone klappt dies ganz einfach und kostenfrei über die Hotline. Nutzer anderer Provider können dagegen nur einzelne Anbieter sperren lassen, deren Identität bekannt sein muss. Wer den vom Mobilfunkanbieter bereits kassierten Betrag einfach zurückbucht, kann Pech haben: Ihm droht die Sperrung der SIM-Karte. Deshalb gilt: Finger weg von aufgeregt blinkenden Werbebannern.
Mit Prepaid ins Minus
Kostenschutz durch Prepaid? Nicht immer. Ein Prepaid-Nutzer fiel aus allen Wolken, als sein Discounter ihm eine Rechnung von 2000 Euro präsentierte. Grund: Datenverbindungen wurden zeitverzögert abgerechnet - auch, nachdem das Guthaben schon längst verbraucht war. Auch nicht schlecht: Wer bei der Aktivierung der Prepaid-SIM seine Kontonummer angegeben hat, muss mit einem direkten Kontozugriff rechnen. Anderfalls kommen Rechnungen und Mahnungen.