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Mobilfunk der Zukunft

5G-Frequenzauktion darf stattfinden

Die Netzbetreiber scheitern mit ihren Eilanträgen vor Gericht: Die Vergabe der 5G-Frequenzen kann nun doch wie geplant am 19. März 2019 starten.

5G Logo
Das offizielle 5G-Logo ist eine Weiterentwicklung der LTE Logos.
© 3GPP

Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Eilanträge der Mobilfunker gegen die Rahmenbedingungen der Versteigerung der 5G-Frequenzen abgewiesen. Teléfonica Germany hatte gefolgt von Vodafone und der Deutschen Telekom per Klage versucht, die Frequenzauktion zu stoppen, um Änderungen bei den...

Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Eilanträge der Mobilfunker gegen die Rahmenbedingungen der Versteigerung der 5G-Frequenzen abgewiesen. Teléfonica Germany hatte gefolgt von Vodafone und der Deutschen Telekom per Klage versucht, die Frequenzauktion zu stoppen, um Änderungen bei den Vergaberegeln zu erzwingen.

Die Netzbetreiber bemängelten die Versorgungauflagen in der Fläche, auch seien die Vorgaben zu Kooperationen mit den anderen Anbietern sowie zum nationalen Roaming nicht geklärt. Dabei sollen Kunden, die in einem Funkloch stecken, automatisch in das Netz eines Wettbewerbers umgeleitet werden. 

Auch Wettbewerber wie zuletzt Freenet klagten gegen die Auflagen der Bundesbehörde. Sie forderten, mit einer sogenannten Diensteanbieterverpflichtung einen zugesicherten Zugang zu den Netzen zu erhalten. Ihr Eilantrag wurde ebenfalls abgelehnt.

Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar

Dem Gericht zufolge „sei die Entscheidung der Bundesnetzagentur nach dem in den Eilverfahren gewonnen Erkenntnisstand rechtmäßig“. Der Regulierer hat bei der „Regelung der Bedingungen“ für die Frequenzvergabe ihren „Ausgestaltungsspielraum nicht überschritten“.

Auch „bestehe ein erhebliches öffentlichen Interesse daran“, dass „die Versteigerung der 5G-Frequenzen zeitnah erfolgt“, heißt es in der Presseerklärung des Kölner Verwaltungsgerichts.

Mit ihren Eilanträgen haben die Mobilfunker auch einen langfristigen Aufschub der Frequenzauktion in Kauf genommen. Mit der Ablehnung kann die Vergabe der Frequenz-Blöcke für den 5G-Netzausbau am kommenden Dienstag beginnen.

Telefónica geht laut eigenem Bekunden „zuversichtlich in die am Dienstag startende Frequenzauktion“. Vodafone und Telekom haben den Gerichtsentscheid bis dato nicht kommentiert.

Bei der Frequenzauktion für LTE vor vier Jahren haben die drei Netzbetreiber Mobilfunkfrequenzen in Höhe von 5,1 Milliarden ersteigert. Nun steigt United Internet als vierter Bieter mit ein und bringt die etablierten Mobilfunker damit gehörig unter Druck.

Telefónica Deutschland Logo
Versteigerung der 5G-Frequenzen Telefónica stellt Eilantrag gegen 5G-Auktion

Autor: Josefine Milosevic • 15.3.2019

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