Digitale Musik verwalten

Interview mit Markus Wekwerth

6.6.2007 von Florian Stein und Redaktion connect

ca. 3:35 Min
Ratgeber
  1. Die Format-Vielfalt
  2. Interview mit Markus Wekwerth
  3. Umbau und Export
  4. Musikverwaltung

connect: Darf ich meine gekauften Musik-CDs rippen und die MP3s auf meinem PC und iPod nutzen?

Markus Wekwerth
Markus Wekwerth, Rechtsanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz Kanzlei Moosmayer, Hoffmann, Hebel & Partner, Stuttgart
© Archiv

Wekwerth: Ja, solange hierbei kein Kopierschutz umgangen wird, der das verhindern soll und kann. Es besteht aber kein Anspruch auf die Anfertigung von Privatkopien. Grundsätzlich sind aber "einzelne" Kopien erlaubt, eine verbindliche Obergrenze ist jedoch nicht definiert.

Darf ich online gekaufte Musik brennen und wieder rippen?

Hier gilt im Grunde dasselbe - lässt der Anbieter das Brennen zu, so ist das Rippen der dann rechtmäßig hergestellten Audio-CD erlaubt, wenn dabei kein Kopierschutz umgangen wird. Das gilt aber nur, wenn dies zu privaten Zwecken erfolgt.

Ist es strafbar, einen Audio-Kopierschutz zu umgehen?

Ja und nein. Grundsätzlich steht die Umgehung eines technisch wirksamen Kopierschutzes unter Strafe - mit bis zu drei Jahre Freiheitsentzug oder Geldstrafe. Dies gilt allerdings nicht im privaten Bereich und zwischen eng verbundenen Personen. Wer aber lose Bekannte mit so vervielfältigten Files versorgt, kann schon in Schwierigkeiten geraten.

Darf ich mir von einem guten Freund eine Musik-CD ausleihen und kopieren, wenn diese über keinen Kopierschutz verfügt?

Grundsätzlich ja. Es muss sich allerdings wirklich um einen guten Freund handeln, zu dem eine enge persönliche Beziehung besteht, da Kopien für den Privatgebrauch nur im engsten Familien- und Freundeskreis zulässig sind. Auch darf das nicht mit einer Gegenleistung verbunden sein.

Gilt das auch für die Festplatte eines Freundes mit MP3s?

Bei einer undifferenzierten Menge an Dateien auf einer mobilen Festplatte müssen wenigstens Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kopiervorlagen bestehen. Nach der Herkunft der Files zu fragen bietet sich daher in jedem Fall an. Kopiert werden sollte nur, wenn sich die Zweifel beseitigen lassen.

Darf ich Emule und Co. nutzen, um Musik zu laden?

Die Verbreitung von Musik über Tauschbörsen geschieht in aller Regel gegen den Willen der Rechteinhaber. Es ist daher immer davon auszugehen, dass die angebotenen Files rechtswidrig hergestellt wurden. Manche Juristen gehen aber davon aus, dieser Umstand sei nicht erkennbar und das Herunterladen daher folgenlos. Verlassen sollte man sich hierauf aber keinesfalls, im Gegenteil: Tauschbörsen-Downloads urheberrechtlich geschützter Musik sind nämlich immer mit dem in jedem Fall verbotenen Anbieten von Musikdateien verbunden.

Welche Strafen oder sonstige Nachteile drohen?

Wekwerth: Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Freiheitsentzug, bei gewerblichem Handel bis zu fünf Jahre, oder Geldstrafen. Das sind aber Obergrenzen. Bei einmaligen und einfachen Verstößen kommt meist nur eine Geldstrafe in Betracht. Im zivilrechtlichen Bereich bestehen unter Umständen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche, die ein erhebliches Loch ins Budget reißen können. Im Ernstfall sollten Betroffene eine rechtskundige Person befragen. Selten wird die Sache nämlich so heiß gegessen, wie sie gekocht wird.

Darf ich mir von Webseiten MP3s runter laden?

Nur, wenn die dadurch bewirkte Vervielfältigung dem Willen des Rechteinhabers entspricht. Wie bereits gesagt, ist dies regelmäßig nur bei den kostenpflichtigen Download-Plattformen der Fall. Ausnahmen können natürlich bestehen, vor allem im Hinblick auf unbekannte Künstler, die das Internet bewusst zur Verbreitung ihrer Werke nutzen. Grundsätzlich kann man sich allerdings an der Faustregel "was nichts kostet, ist auch nichts" orientieren, womit selbstverständlich nicht die Qualität der Datei, sondern deren Rechtmäßigkeit gemeint ist. Eine Einschränkung ist allerdings z.B. für ausländische Anbieter zu machen, die zwar kostenpflichtig, aber auffällig günstig sind. Auch hier sind Zweifel angebracht, weshalb nur zu raten ist, von solchen Angeboten Abstand zu nehmen.

Was ist, wenn ein illegales Web-Angebot nicht als solches erkennbar ist?

Dieser Umstand bewahrt den Nutzer jedenfalls vor einer strafrechtlichen Verfolgung sowie zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen. Ein Unterlassungsanspruch besteht dagegen gleichwohl, da dieser von einem Verschulden unabhängig ist. Man wird allerdings davon ausgehen können, dass es die Rechteinhaber nicht auf diejenigen abgesehen haben, die unverschuldet auf ein solches Angebot hereingefallen sind, sondern vielmehr auf die dahinter stehenden Anbieter. Man sollte sich allerdings stets vergewissern, wo man auf einen Download-Link klickt, um sich nicht dem Vorwurf der Fahrlässigkeit auszusetzen.

Darf die Musikindustrie die für dieses Jahr angekündigte Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Schadensersatz- und Unterlassungsklagen nutzen?

Die geplante und auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 2006 zurückgehende Vorratsdatenspeicherung betrifft die Speicherung und Herausgabe von Kommunikationsdaten ausschließlich zum Zweck der Verfolgung schwerer Straftaten. Damit ist eine Verwendung für zivilrechtliche Schadensersatz- und/oder Unterlassungsklagen ausgeschlossen. Im Übrigen stellen die Mehrzahl der im Zusammenhang mit (privaten) Urheberrechtsverletzungen stehenden Handlungen keine schweren Straftaten in diesem Sinne dar, sodass auch eine mittelbare Erlangung der Daten über die vorherige Initiierung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht zu befürchten ist.

Darf ich mir ein Musikstück "illegal" runterladen, das ich zuvor online gekauft habe?

Nein, es handelt sich hierbei um einen weit verbreiteten Irrtum. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kopie kommt es nämlich alleine auf die hierfür verwendete Vorlage an. Stammt der nach dem Kauf getätigte Download also aus einer rechtswidrigen Quelle, liegt eine Urheberrechtsverletzung selbst dann vor, wenn das gekaufte File grundsätzlich via brennen-rippen hätte vervielfältigt werden können. Gleiches gilt für das Rippen von CD.

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