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Blitzer-Apps

Sind Blitzer-Apps legal?

Autor: Tim Kaufmann • 7.4.2025 • ca. 0:55 Min

Inhalt
  1. Die besten Radarwarner-Apps für Android und iPhone
  2. Sind Blitzer-Apps legal?

Smartphones, auf denen eine App installiert ist, die vor Blitzern warnt, gelten rechtlich als Radarwarngeräte. Dementsprechend gilt für sie § 23 Abs. 1c StVO, der die Benutzung durch Fahrzeugführer verbietet. Das Verbot betrifft sowohl reine Radarwarn-Apps wie auch Navigations-Apps mit entsprech...

Blitzer-Apps für Android und iPhone: Wir stellen die besten Apps vor.
Warnung vor Radarfallen: Sind Blitzer-Apps legal oder Illegal?
© lassedesignen - Fotolia.com

Smartphones, auf denen eine App installiert ist, die vor Blitzern warnt, gelten rechtlich als Radarwarngeräte. Dementsprechend gilt für sie § 23 Abs. 1c StVO, der die Benutzung durch Fahrzeugführer verbietet. Das Verbot betrifft sowohl reine Radarwarn-Apps wie auch Navigations-Apps mit entsprechendem Funktionsumfang.

Radarwarner-Apps für Beifahrer erlaubt?

Während der Fahrt darf der Fahrer entsprechende Apps also nicht nutzen, weder als Informationsquelle noch, um neue Blitzer zu melden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass man sich vor Fahrtantritt in der App über stationäre und mobile Blitzer informieren darf.

Inzwischen ist auch die Frage geklärt, was diese Regelung für Beifahrer bedeutet. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23) ist es auch Beifahrern untersagt, Blitzer-Apps zu nutzen und den Fahrer zu informieren. Das Urteil erfolgte im Hinblick auf eine Verkehrskontrolle, in deren Rahmen die Beifahrerin mit laufender Blitzer-App auf dem Handy erwischt wurde.

Ein Verstoß wird mit einem Punkt und einem Bußgeld von 75 Euro geahndet. Im europäischen Ausland drohen deutlich höhere Bußgelder und teilweise sogar Freiheitsstrafen. Eine Übersicht über die Regelungen in verschiedenen Ländern finden Sie beim ADAC.

Tipp: Schon die Installation einer Blitzerwarner-App auf dem Handy des Fahrers kann einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellen. Ohne begründeten Verdacht darf die Polizei das Handy aber nicht beschlagnahmen oder überprüfen, welche Apps installiert sind.

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