Router frei wählen
Ende des Routerzwangs: Das müssen Sie wissen
Seit 1. August müssen Internet-Provider frei gekaufte Router an ihren Anschlüssen und für ihre Dienste unterstützen. connect zeigt Ihnen, wie Sie vom Ende des Routerzwangs profitieren.
- Ende des Routerzwangs: Das müssen Sie wissen
- DSL-Anschluss: Zugangsdaten für freie Routerwahl
- Kabelanschluss: Zugangsdaten für freie Routerwahl

Stichtag war der 1. August. Zu diesem Datum fiel der sogenannte Routerzwang. In einer Überarbeitung des "Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" hatte die Bundesregierung im Januar 2016 eine wichtige Änderung verfügt: Fortan müssen Internetanbieter an ihren Anschlüssen und für alle darüber bereitgestellten Dienste wie etwa VoIP die freie Wahl kompatibler Endgeräte durch den Teilnehmer unterstützen. Der Entscheidung war ein zähes Ringen vorangegangen, in dem sich Routerhersteller wie insbesondere AVM gegen die bisherige Praxis der "Zwangsrouter" gewehrt hatten.
Netzanbieter dagegen
Denn Internet-Provider wie O2 oder Unitymedia stellten für ihre Anschlüsse nur bestimmte Routertypen zur Wahl. Den Einsatz anderer Geräte blockierten sie, indem sie ihren Kunden die zur Konfiguration erforderlichen Zugangsdaten vorenthielten.
Ihr Grund: Die Provider wollten bestimmte Dienste wie beispielsweise die "Wifi-Spots" von Unitymedia anbieten, die nur von ihren eigenen Endgeräten unterstützt werden. Und sie wollten den Aufwand beim Kundendienst gering halten, der bei einer breiteren Auswahl an Endgeräten natürlich steigt.

Umsetzung erfolgte spät
Manche Verfechter des Routerzwangs scheinen von der neuen Gesetzeslage denn auch wenig begeistert zu sein. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass einige den Übergangszeitraum, bis zu dem ihre Systeme für die Unterstützung freier Endgeräte vorbereitet sein mussten, bis zu den letzten Tagen ausreizten - und dann trotzdem nur handgestrickte Lösungen präsentierten. Den Stand der Dinge haben wir auf den folgenden Seiten für die wichtigsten Provider zusammengestellt.
Altgerät aufbewahren
Wer die neuen Möglichkeiten nutzen und seinen Anschluss auf einen leistungsfähigeren Router aufrüsten will, sollte das bisherige Gerät aber keinesfalls einfach entsorgen. Denn in der Regel wollen die Anbieter ihre Leihgeräte spätestens bei Vertragskündigung zurück. Kann der Kunde einer Rücksendeaufforderung dann nicht folgen, könnte die ungeliebte Alt-Hardware mit hohen Preisen in Rechnung gestellt werden - und so noch einmal für Verdruss sorgen.