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Ihr gutes Recht auf Umtausch

Was tun im Schadensfall?

Autor: Redaktion connect • 11.5.2010 • ca. 0:25 Min

1. Kontakt aufnehmen: Mit dem defekten Produkt unverzüglich zum Händler gehen. 2. Gespräch suchen: Zusammen mit dem Händler nach einer Lösungsmöglichkeit fahnden. Laut Gesetz hat der Kunde die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatzgerät 3. Nicht abspeisen lassen: Verweigert der Verkäufer ...

1. Kontakt aufnehmen: Mit dem defekten Produkt unverzüglich zum Händler gehen.

2. Gespräch suchen: Zusammen mit dem Händler nach einer Lösungsmöglichkeit fahnden. Laut Gesetz hat der Kunde die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatzgerät

3. Nicht abspeisen lassen: Verweigert der Verkäufer die gewünschte Lösung, weisen Sie ihn auf die Rechtslage hin.

4. Frist setzen: Weigert sich der Verkäufer weiterhin, setzen Sie ihm schriftlich, per Einschreiben, eine Frist für die Nacherfüllung.

5. Verbraucherzentrale oder Anwalt: Lässt der Verkäufer die gesetzte Frist verstreichen, hilft eventuell ein Schreiben der örtlichen Verbraucherzentrale weiter, ansonsten bleibt nur noch der Gang zum Anwalt.   

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