Was tun im Schadensfall?
1. Kontakt aufnehmen: Mit dem defekten Produkt unverzüglich zum Händler gehen. 2. Gespräch suchen: Zusammen mit dem Händler nach einer Lösungsmöglichkeit fahnden. Laut Gesetz hat der Kunde die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatzgerät 3. Nicht abspeisen lassen: Verweigert der Verkäufer ...
1. Kontakt aufnehmen: Mit dem defekten Produkt unverzüglich zum Händler gehen.
2. Gespräch suchen: Zusammen mit dem Händler nach einer Lösungsmöglichkeit fahnden. Laut Gesetz hat der Kunde die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatzgerät
3. Nicht abspeisen lassen: Verweigert der Verkäufer die gewünschte Lösung, weisen Sie ihn auf die Rechtslage hin.
4. Frist setzen: Weigert sich der Verkäufer weiterhin, setzen Sie ihm schriftlich, per Einschreiben, eine Frist für die Nacherfüllung.
5. Verbraucherzentrale oder Anwalt: Lässt der Verkäufer die gesetzte Frist verstreichen, hilft eventuell ein Schreiben der örtlichen Verbraucherzentrale weiter, ansonsten bleibt nur noch der Gang zum Anwalt.