Ihr gutes Recht auf Umtausch
Was tun im Schadensfall?
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Ratgeber
- Ihr Recht, wenn das Gerät defekt ist
- Der Streitfall
- Reparatur oder Umtausch?
- Post vom Anwalt wirkt
- Problemfall Internetkauf
- Das sagt das Gesetz
- Was tun im Schadensfall?
- Interview mit Verbraucherzentrale
1. Kontakt aufnehmen: Mit dem defekten Produkt unverzüglich zum Händler gehen.
2. Gespräch suchen: Zusammen mit dem Händler nach einer Lösungsmöglichkeit fahnden. Laut Gesetz hat der Kunde die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatzgerät
3. Nicht abspeisen lassen: Verweigert der Verkäufer die gewünschte Lösung, weisen Sie ihn auf die Rechtslage hin.
4. Frist setzen: Weigert sich der Verkäufer weiterhin, setzen Sie ihm schriftlich, per Einschreiben, eine Frist für die Nacherfüllung.
5. Verbraucherzentrale oder Anwalt: Lässt der Verkäufer die gesetzte Frist verstreichen, hilft eventuell ein Schreiben der örtlichen Verbraucherzentrale weiter, ansonsten bleibt nur noch der Gang zum Anwalt.