Ihr Recht, wenn das Gerät defekt ist
Computer, Navigationssystem, Spielekonsole, MP3-Player, Handy, Flachbildschirm - die digitale Welt erleichtert die Arbeit und macht auch noch Spaß. Dafür gibt man gerne Geld aus. Funktioniert alles dauerhaft und zur Zufriedenheit - wunderbar. Doch leider verringert sich der Spaßfaktor beträchtlich, sobald am Gerät ein Defekt auftritt.
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- Der Streitfall
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- Post vom Anwalt wirkt
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- Das sagt das Gesetz
- Was tun im Schadensfall?
- Interview mit Verbraucherzentrale

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Dies kann Ärger bedeuten und Nerven kosten. Und das, obwohl der Gesetz- geber solche Fälle seit 2002 eher zugunsten des Kunden regelt. Doch zwischen Gesetzestexten und der Realität klafft oft eine erhebliche Lücke.
Der klassische Verlauf geht etwa so: Ein Kunde kauft im Elektronikmarkt, im Web oder beim Fachhändler zum Beispiel ein teures Navigationssystem. Damit schließt er automatisch einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer über das Gerät ab.

© Illustrationen: TomTom, Gerd Altmann/pixelio.de
Erkunden Sie auf den folgenden Seiten dieses Beitrags die Geheimnisse von Gewährleistung und Garantie, erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer haben und was die Verbraucherschützer dazu sagen.