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Technik. Tests. Trends.
Ihr gutes Recht auf Umtausch

Ihr Recht, wenn das Gerät defekt ist

Computer, Navigationssystem, Spielekonsole, MP3-Player, Handy, Flachbildschirm - die digitale Welt erleichtert die Arbeit und macht auch noch Spaß. Dafür gibt man gerne Geld aus. Funktioniert alles dauerhaft und zur Zufriedenheit - wunderbar. Doch leider verringert sich der Spaßfaktor beträchtlich, sobald am Gerät ein Defekt auftritt.

Autor: Redaktion connect • 11.5.2010 • ca. 0:25 Min

Grafik: Gerd Altmann/pixelio
Grafik: Gerd Altmann/pixelio
© Archiv

Dies kann Ärger bedeuten und Nerven kosten. Und das, obwohl der Gesetz- geber solche Fälle seit 2002 eher zugunsten des Kunden regelt. Doch zwischen Gesetzestexten und der Realität klafft oft eine erhebliche Lücke. Der klassische Verlauf geht etwa so: Ein Kunde kauft im Elektronikmarkt, im Web...

Dies kann Ärger bedeuten und Nerven kosten. Und das, obwohl der Gesetz- geber solche Fälle seit 2002 eher zugunsten des Kunden regelt. Doch zwischen Gesetzestexten und der Realität klafft oft eine erhebliche Lücke.

Der klassische Verlauf geht etwa so: Ein Kunde kauft im Elektronikmarkt, im Web oder beim Fachhändler zum Beispiel ein teures Navigationssystem. Damit schließt er automatisch einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer über das Gerät ab.

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Streitfall: Weist das Navi nicht mehr den Weg, muss es repariert oder ersetzt werden
© Illustrationen: TomTom, Gerd Altmann/pixelio.de

Erkunden Sie auf den folgenden Seiten dieses Beitrags die Geheimnisse von Gewährleistung und Garantie, erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer haben und was die Verbraucherschützer dazu sagen.

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