Ihr gutes Recht auf Umtausch Ihr Recht, wenn das Gerät defekt ist
© Illustrationen: TomTom, Gerd Altmann/pixelio.de
Der klassische Verlauf geht etwa so: Ein Kunde kauft im Elektronikmarkt, im Web oder beim Fachhändler zum Beispiel ein teures Navigationssystem. Damit schließt er automatisch einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer über das Gerät ab.
Erkunden Sie auf den folgenden Seiten dieses Beitrags die Geheimnisse von Gewährleistung und Garantie, erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer haben und was die Verbraucherschützer dazu sagen.
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Inhaltsverzeichnis
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- 1. Ihr Recht, wenn das Gerät defekt ist
- 2. Der Streitfall
- 3. Reparatur oder Umtausch?
- 4. Post vom Anwalt wirkt
Autor/en:
Jürgen Eberl
Quelle:
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