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Ihr gutes Recht auf Umtausch Ihr Recht, wenn das Gerät defekt ist

Computer, Navigationssystem, Spielekonsole, MP3-Player, Handy, Flachbildschirm – die digitale Welt erleichtert die Arbeit und macht auch noch Spaß. Dafür gibt man gerne Geld aus. Funktioniert alles dauerhaft und zur Zufriedenheit – wunderbar. Doch leider verringert sich der Spaßfaktor beträchtlich, sobald am Gerät ein Defekt auftritt.
Grafik: Gerd Altmann/pixelio

Streitfall: Weist das Navi nicht mehr den Weg, muss es repariert oder ersetzt werden © Illustrationen: TomTom, Gerd Altmann/pixelio.de
Streitfall: Weist das Navi nicht mehr den Weg, muss es repariert oder ersetzt werden
Dies kann Ärger bedeuten und Nerven kosten. Und das, obwohl der Gesetz- geber solche Fälle seit 2002 eher zugunsten des Kunden regelt. Doch zwischen Gesetzestexten und der Realität klafft oft eine erhebliche Lücke.

Der klassische Verlauf geht etwa so: Ein Kunde kauft im Elektronikmarkt, im Web oder beim Fachhändler zum Beispiel ein teures Navigationssystem. Damit schließt er automatisch einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer über das Gerät ab.

Erkunden Sie auf den folgenden Seiten dieses Beitrags die Geheimnisse von Gewährleistung und Garantie, erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer haben und was die Verbraucherschützer dazu sagen.

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