Interview: Heimliche Ortung ist verboten
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- Interview: Heimliche Ortung ist verboten
Was sagt das Gesetz zum Orten von Personen und zur Weitergabe der ermittelten Daten an Dritte? Seit August 2009 ist gemäß § 98 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes die Weitergabe der Standortdaten von Mobiltelefonen an Dritte nur dann zulässig, wenn der Inhaber des zu ortenden Handys der O...
Was sagt das Gesetz zum Orten von Personen und zur Weitergabe der ermittelten Daten an Dritte?
Seit August 2009 ist gemäß § 98 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes die Weitergabe der Standortdaten von Mobiltelefonen an Dritte nur dann zulässig, wenn der Inhaber des zu ortenden Handys der Ortung schriftlich zugestimmt hat. Bei solchen Angeboten genügt eine Einwilligung per SMS nicht mehr. Selbst eine Zustimmung per E-Mail ist nur dann wirksam, wenn der Absender über eine digitale Signatur verfügt. Die gesetzliche Neuregelung hat nur Auswirkungen auf künftig vom Nutzer erteilte Einwilligungen. Zustimmungen, die bereits vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt wurden, bleiben auch dann wirksam, wenn sie nicht schriftlich erteilt wurden. Die einmal erteilte Zustimmung lässt sich jederzeit widerrufen. Außerdem ist der Dienstanbieter verpflichtet, den Nutzer spätestens nach jeder fünften Ortung per SMS über die Zahl der bisher vorgenommenen Ortungen zu informieren.
Anders sieht die Sache bei Geräten aus, mit denen es möglich ist, Notdienste über den genauen Aufenthaltsort zu informieren und Hilfe anzufordern oder vorher ausgewählten Kontakten den eigenen Standort mitzuteilen. Diese Lokalisierungsdienste sind von der Gesetzesänderung voraussichtlich nicht betroffen.
Ist es erlaubt, Personen ohne ihr Wissen zu orten?
Da die Ortung von Personen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung betreffen kann, bedarf die Ortung ohne Kenntnis der Person einer gesetzlichen Grundlage. Nach § 100 i der Strafprozessordnung ist die Standortermittlung aufgrund eines aktiv geschalteten Mobilfunkgerätes dann möglich, wenn es sich um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt und die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Täters auf andere Weise weniger erfolgversprechend oder erschwert wäre. In einigen Bundesländern liegt die Hürde zur polizeilichen Handyortung zwar niedriger, doch wird deren Verfassungsmäßigkeit derzeit noch diskutiert. Privatpersonen und Unternehmen ist es verboten, Personen ohne ihr Wissen zu orten.
Dürfen Eltern ihre Kinder ohne deren Wissen orten?
Zwar haben auch Kinder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, doch ist davon auszugehen, dass die Ortung von Kindern durch die Eltern gedeckt ist durch das Recht und die Pflicht, für das minderjährige Kind zu sorgen (§ 1626 BGB).
Wie kann man sich vor Datenmissbrauch schützen?
Standortdaten dürfen nur verarbeitet werden, wenn sie anonymisiert sind oder wenn der Teilnehmer seine Einwilligung gegeben hat. Bei Anhaltspunkten für einen Datenmissbrauch hat der Betroffene nach dem Bundesdatenschutzgesetz unter anderem folgende Rechte: Auskunft darüber, ob und welche Daten gespeichert sind, Auskunft darüber, aus welchen Quellen diese Daten stammen, Untersagung der Übermittlung dieser Daten an Dritte. Dazu kommt ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz. Diese Rechte können nur in besonderen Fällen verweigert werden. Die befragten Stellen sind auskunftspflichtig; eine private Stelle kann dafür unter Umständen ein Entgelt verlangen.