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Mobilfunk-Vertrag

Handy-Vertrag verlängern oder kündigen: Das ist zu beachten

Neukunden erhalten oft bessere Konditionen beim Handy-Vertag als Bestandskunden. Wenn Sie den alten Vetrag aktiv verlängern oder kündigen, holen Sie mehr für sich raus.

Autor: Josefine Milosevic • 12.4.2018 • ca. 3:40 Min

Geld-Glitzerstaub
Wer seinen alten Mobilfunk-Vertrag einfach weiter laufen lässt, zahlen oft drauf.​
© Georgejmclittle / shutterstock.com

Ewige Treue lohnt sich im Mobilfunk nicht: Die Anbieter machen Jagd auf Neukunden und locken diese mit jeder Menge Goodies und Sonderkonditionen, während das Stammpublikum in die Röhre schaut. Das ist nicht fair, zumal die Mobilfunker für die Kundenakquise deutlich tiefer in die Tasche greifen mÃ...

Ewige Treue lohnt sich im Mobilfunk nicht: Die Anbieter machen Jagd auf Neukunden und locken diese mit jeder Menge Goodies und Sonderkonditionen, während das Stammpublikum in die Röhre schaut. Das ist nicht fair, zumal die Mobilfunker für die Kundenakquise deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen als für die Pflege ihrer Bestandskunden. Dennoch messen viele der Treue eines Kunden nicht viel Gewicht bei. Wer sich nicht wehrt und seinen Vertrag automatisch weiterlaufen lässt, zahlt nicht selten für weniger Leistung mehr Geld.

Laufzeiten beachten

Regel Nummer eins lautet daher: Überlegen Sie rechtzeitig vor Vertragsende, ob Sie den bestehenden Vertrag weiterführen, einen anderen Tarif buchen oder zur Konkurrenz wechseln wollen. Wer beim alten Anbieter bleiben will, muss, wenn er vorher ein neues Smartphone will, die übliche zweijährige Laufzeit nicht abwarten: Bei Mobilcom-Debitel kann man ab dem 16. Monat, bei der Telekom und ihrer Zweitmarke Congstar ab dem 18. Monat verlängern.

Vor allem Telefónica Deutschland setzt auf frühzeitige Kundenbindung: Je nach Status kann der Kunde seinen Kontrakt bereits zwölf Monate vor Ablauf über alle Vertriebskanäle um zwei Jahre ausweiten. Bei 1&1 kann man sich jederzeit für weitere zwei Jahre binden.

Lesetipp: Handyvertrag Deal-Ticker - aktuelle Angebote mit und ohne Handy

Doch Vorsicht: Die frühzeitige Vertragsverlängerung lassen sich die Anbieter nicht selten mit einer Gebühr bezahlen. Das lohnt sich wirklich nur, wenn man ein neues Smartphone will und ansonsten mit den Konditionen zufrieden ist. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Mobilfunkvertrag ohne Kündigung in der Regel automatisch um zwölf Monate, bei monatlich kündbaren Tarifen entsprechend um einen Monat. Die persönlichen Daten, Laufzeit und Fristen findet man in der Regel im Kundencenter im Internet oder in der Kunden-App.

Handy-Vertrag: Aboalarm App
Mit der App Aboalarm kann man Verträge bequem kündigen.
© Screenshot WEKA / connect

Teurer Tarifwechsel 

Wer zu hoch gegriffen hat und in einen günstigeren Tarif wechseln will, kann dies nicht ohne Weiteres tun: Während der Vertragslaufzeit klappt das bei der Telekom erst ab dem zwölften Monat gegen einen einmaligen Aufschlag von rund 50 Euro. Telefónica-Kunden müssen bis zu 100 Euro blechen. Bei Yourfone ist der Umstieg zwar jederzeit möglich, doch wer sich vor dem 20. Monat für einen niedrigeren Tarif entscheidet, zahlt nicht nur Wechselgebühr, sondern muss den erneuten Beginn der Vertragslaufzeit in Kauf nehmen. Beim Switch in ein teureres Angebot zeigen sich die Betreiber dagegen nicht so streng – der ist meist kostenlos.

Gut verhandeln 

Das Vertragsende naht und Sie wollen beim alten Dienstleister bleiben? Warum nicht – schließlich ist fast jeder vierte Handynutzer seinem Anbieter über mehrere Jahre treu ergeben. Doch wer sich dabei nicht rührt und den Vertrag einfach immer weiterlaufen lässt, ist oft der Dumme: Denn die Preisvorteile, die man oft beim Vertragsabschluss gewährt bekommt, fallen nach zweijähriger Laufzeit meist weg. 

Das heißt: Bei einer automatischen Verlängerung zahlt der Bestandskunde fortan den vollen Monatspreis, während Neukunden von Rabatten profitieren. Daher: Pfeifen Sie auf die Bequemlichkeit und werden Sie aktiv. Wenn Sie Ihren Vertrag verlängern wollen, kontaktieren Sie aktiv den Kundendienst. Im persönlichen Kontakt zeigen sich die Berater erfahrungsgemäß kulanter, gewähren Ihnen mehr Rabatte und Boni und bieten Ihnen das gewünschte Smartphone zum geringeren Einmalpreis. 

Bleibt der Anbieter stur oder geizt mit einer Treueprämie, dann kündigen Sie einfach. Kein Mobilfunker will Kunden verlieren, so rückt Ihnen schnell eine speziell geschulte Truppe auf den Pelz, die allein für die Kundenrückgewinnung zuständig ist. Doch Vorsicht: Lassen Sie sich mündliche Zusagen schriftlich bestätigen. Denn nicht selten fehlen die telefonischen Zugeständisse im neuen Vertrag oder in der Vertragsverlängerung. 

Ihr Anbieter ist ohnehin verpflichtet, Ihnen Vertragsänderungen, die online oder am Telefon erfolgen, per E-Mail oder Post mitsamt schriftlicher Widerrufsbelehrung zukommen zu lassen. Sie haben dann 14 Tage Zeit, den neuen oder verlängerten Vertrag zu widerrufen. Im Handyshop abgeschlossene Verträge lassen sich dagegen grundsätzlich nicht widerrufen.

Handy-Vertrag: Musterbrief-Kündigung
Musterformulare für die Kündigung gibt’s im Web unter www. verbraucherzentrale.de zum Download.
© Verbraucherzentrale

Richtig kündigen 

Sie sind unzufrieden und wollen dem alten Betreiber den Rücken kehren? Voraussetzung ist eine fristgerechte Kündigung. Bei den meisten Mobilfunkern kann man sich frühestens drei Monate vor Vertragsende per Post, Fax, E-Mail oder im Onlineportal verabschieden. Vergessen Sie dabei nicht, eine Kündigungsbestätigung mit Datum anzufordern. Wichtig: Die Kündigung sollte spätestens zwei Wochen vor Stellung des Portierungsantrags beim alten Anbieter vorliegen. 

Den Antrag auf Rufnummernmitnahme müssen Sie beim neuen Provider stellen – spätestens einen Monat nach Ende des alten Vertrags. Dazu legen Sie neben der Kündigungsbestätigung am besten die letzte Mobilfunkrechnung bei: Denn damit alles klappt, müssen Name, Geburtsdatum, Kundennummer und Rufnummer identisch sein mit den Angaben auf der alten Rechnung. Nur so kann der neue Betreiber Sie in der zentralen Datenbank zuordnen und Ihnen per SMS den Portierungstermin durchgeben. 

Von der technischen Abwicklung der Rufnummernmitnahme bekommen Sie in der Regel nichts mit: Die Nummer wird am Tag nach Ablauf des Vertrags zwischen Mitternacht und sechs Uhr übergeben. In dieser Zeit sind Sie nicht erreichbar. Für die Portierung kassiert der alte Betreiber bis zu 30 Euro. Der neue versüßt den Wechsel oft mit einem Startguthaben oder einer Gutschrift.