Exkurs: CT1+ ab 2009 verboten
Sie haben es bestimmt schon in der Tagespresse gelesen: Ab 1. Januar 2009 ist der Betrieb bestimmter Schnurlostelefone in Deutschland verboten. Aber keine Sorge, Sie müssen sich jetzt nicht überlegen, wie Sie Ihr neues Designer-Phone möglichst schnell wieder loswerden. Betroffen von dem Verbot...
Sie haben es bestimmt schon in der Tagespresse gelesen: Ab 1. Januar 2009 ist der Betrieb bestimmter Schnurlostelefone in Deutschland verboten. Aber keine Sorge, Sie müssen sich jetzt nicht überlegen, wie Sie Ihr neues Designer-Phone möglichst schnell wieder loswerden.
Betroffen von dem Verbot sind nur Geräte, die nach dem CT1+-Standard funken. Die gängigen DECT-Telefone, die inzwischen den allergrößten Teil der betriebenen Schnurlostelefone ausmachen, dürfen weiter und ohne Einschränkungen genutzt werden.
Der Grund für das Verbot ist auch nicht so dramatisch, wie man zunächst meinen mag: Die Erlaubnis für die Nutzung einer Funkfrequenz wird von der Bundesnetzagentur generell nur für eine bestimmte Zeit erteilt. Läuft die Nutzungsdauer ab, kann sie verlängert werden - oder die Frequenz wird anderweitig neu vergeben.
So ist schon seit Jahren geregelt, dass die Frequenzen für Schnurlostelefone der Standards CT1+ und CT2 am 1. Januar 2009 an verschiedene Mobilfunkbetreiber gehen werden. Zwar hätte die Nutzung auch verlängert werden können, aber zum Einen gab es anscheinend kaum Klagen gegen die Neuvergabe. Zum anderen steht mit DECT seit über zehn Jahren ein deutlich besserer und leistungsfähigerer Standard zur Verfügung.
Warum gibt's überhaupt noch CT1+-Geräte?
Nachdem klar war, dass DECT den Durchbruch schaffen würde, wurden CT1+-Geräte selbst im absoluten Billigsegment in Deutschland praktisch nicht mehr angeboten; die Gerätegattung war fast ausgestorben. Dass CT1+-Geräte dann doch nie vollständig verschwunden sind, liegt hauptsächlich daran, dass Strahlungskritiker auf einschlägigen Internetseiten immer noch CT1+-Telefone statt DECT-Geräte empfehlen.
Bis heute werden diese Telefone daher wegen des Strahlungsaspekts verkauft, obwohl den Verkäufern das Ende der Betriebserlaubnis hätte bekannt sein müssen. Das Argument der Strahlungskritiker: Im Gegensatz zu CT1+-Geräten senden DECT-Basisstationen auch dann, wenn gar kein Gespräch geführt wird. Das ist zwar eine Tatsache, doch gibt es derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Hinweise darauf, dass diese Strahlung schädlich ist.
Des Weiteren führen Strahlungsgegner ins Feld, dass die bei DECT gesendeten gepulsten digitalen Signale schädlicher seien als das analoge Signal von CT1+ - auch hierfür gibt es keine seriöse Begründung. Wer trotzdem besorgt ist: DECT-Telefone der neuesten Generation sind mit Strahlungsreduktions-Mechanismen ausgestattet.
Was passiert, wenn Sie weitertelefonieren?
Sollten Sie nach dem 1. Januar 2009 ein nicht mehr erlaubtes Gerät betreiben, können Sie Ärger bekommen. Zwar gilt auch hier die Maxime "Wo kein Kläger, da kein Richter". Stört Ihr Telefon aber das Mobilfunknetz und wird von der Bundesnetzagentur per Peilwagen als Quelle geortet, müssen Sie den Einsatz bezahlen und mit einer Strafe rechnen - so kommen schnell viele Hundert Euro zusammen.
Ein neues Schnurlostelefon ist da meist günstiger; ordentliche DECT-Geräte gibt es bereits ab 50 Euro. Neugeräte bieten zudem meist deutlich längere Akkulaufzeiten und mehr Komfort, auch ist ihr Stromverbrauch geringer.