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Handyvertrag kündigen

Rufnummer portieren

Autor: Josefine Milosevic • 17.12.2015 • ca. 2:25 Min

Seit 2002 können Sie Ihre alte Nummer beim Vertragswechsel mitnehmen. Voraussetzung ist eine fristgerechte Kündigung. Bei den meisten Mobilfunkern kann man sich frühestens drei Monate vor Vertragsende per Post, Fax, EMail oder im Onlineportal verabschieden. Vergessen Sie dabei nicht, ...

Handykosten
Um Kosten zu sparen, hilft manchmal nur ein Anbieterwechsel.
© © Michael Rogner / Fotolia.com

Seit 2002 können Sie Ihre alte Nummer beim Vertragswechsel mitnehmen. Voraussetzung ist eine fristgerechte Kündigung. Bei den meisten Mobilfunkern kann man sich frühestens drei Monate vor Vertragsende per Post, Fax, EMail oder im Onlineportal verabschieden. Vergessen Sie dabei nicht, eine Kündigungsbestätigung mit Datum anzufordern. Wichtig: Die Kündigung sollte spätestens zwei Wochen vor Stellung des Portierungsantrags beim alten Anbieter vorliegen. Den Antrag auf Rufnummernmitnahme müssen Sie beim neuen stellen - spätestens einen Monat nach Ende des alten Vertrags.

Dazu legen Sie neben der Kündigungsbestätigung am besten die letzte Handyrechnung bei: Denn damit alles reibungslos klappt, müssen Name, Geburtsdatum, Kundennummer und Rufnummer identisch sein mit den Angaben auf der alten Rechnung. Nur so kann der neue Betreiber Sie in der zentralen Datenbank zuordnen und Ihnen per SMS den Portierungstermin durchgeben. Von der technischen Abwicklung der Rufnummernmitnahme bekommen Sie in der Regel nichts mit: Die Nummer wird am Tag nach Ablauf des Vertrags zwischen Mitternacht und sechs Uhr übergeben. In dieser Zeit sind Sie nicht erreichbar. Für die Portierung kassiert der alte Betreiber bis zu 30 Euro. Der neue versüßt den Wechsel oft mit einem Startguthaben oder einer Gutschrift.

Sofortige Portierung

Seit der Novellierung des TKGesetzes 2012 erlaubt der Gesetzgeber auch eine sofortige Portierung - Sie können jederzeit aus einem laufenden Mobilfunkvertrag Ihre Rufnummer zu einem neuen Anbieter umziehen. Dazu beantragen Sie beim bisherigen Provider per Hotline oder via Internet eine sofortige Portierung der Nummer und kündigen den alten Vertrag am besten gleich schriftlich. Die monatliche Grundgebühr des noch gültigen Vertrags müssen Sie freilich bis Vertragsende weiter zahlen. Zudem kann der alte Betreiber bis zu 30 Euro Gebühr verlangen.

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Beim neuen Anbieter schließen Sie einen Vertrag mit sofortiger Rufnummernmitnahme ab. Binnen 30 Tagen muss der neue Anbieter einen Antrag auf Portierung bei Ihrem alten Betreiber gestellt haben. Über den genauen Umzugstermin informiert Sie der neue Dienstleister per SMS. Für den Wechselprozess sollten Sie mindestens sieben Arbeitstage einplanen. Informieren Sie Ihre Bekannten, dass Sie in einem neuen Netz funken - denn nicht jeder hat eine Sprachflat in alle Netze.

Portieren bei Prepaid

Auch Prepaid-Nummern können portiert werden. Dabei bieten nahezu alle Provider den Übertrag der Rufnummer auf einen neuen Laufzeitvertrag. Nur bei einigen Discountern ist dies nicht möglich. Wichtig: Wer seine Nummer behalten will, muss beim alten Anbieter eine Verzichtserklärung abgeben. Allerdings heißt das auch, dass ein vorhandenes Guthaben damit verfällt. Damit beim Wechsel nichts schiefgeht, sollten Sie bei der Bestellung einer neuen Prepaid-Karte auf korrekte Daten achten: Der Inhaber der alten Prepaid- Nummer muss mit dem zu portierenden Kunden identisch sein.

Daher sollte man noch vor dem Nummernumzug beim alten Anbieter die persönlichen Daten wie Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum abgleichen. Wichtig: Auch bei Prepaid fallen für die Nummernmitnahme Kosten von bis zu 30 Euro an. Die Gebühr zieht der alte Anbieter vom Guthaben ab - es sollte also genügend Bares aufgebucht sein, sonst können Sie nicht portiert werden.