Gesetzesänderung soll Stromnetz entlasten
Bundestag ebnet Weg für bidirektionales Laden
Der Bundestag hat zentrale gesetzliche Hürden für das bidirektionale Laden von E-Fahrzeugen abgebaut. Ab 2026 könnte die Technologie erstmals wirtschaftlich betrieben werden und eine wichtige Rolle in der Energiewende spielen.
Der Bundestag hat am 13. November 2025 die Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes beschlossen und baut damit zentrale Hürden für das bidirektionale Laden ab. Der Beschluss erleichtert die Integration von Elektrofahrzeugen ins Stromnetz – insbesondere im Hinblick auf das Modell "...
Der Bundestag hat am 13. November 2025 die Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes beschlossen und baut damit zentrale Hürden für das bidirektionale Laden ab. Der Beschluss erleichtert die Integration von Elektrofahrzeugen ins Stromnetz – insbesondere im Hinblick auf das Modell "Vehicle-to-Grid" (V2G), bei dem E-Autos nicht nur Strom laden, sondern auch wieder zurückspeisen können.
Doppelte Kostenbelastung entfällt
Ein zentrales Hindernis für das bidirektionale Laden war bisher die doppelte Belastung mit Netzentgelten und Stromsteuer. Diese Belastungen sollen nun entfallen – zumindest in Teilen. Künftig werden Netzentgelte nicht mehr sowohl beim Laden als auch bei der Rückspeisung ins Netz fällig.
Somit wird rückgespeister Strom aus E-Autos künftig wie Speicherstrom behandelt, was den Einsatz von Elektrofahrzeugen als mobile Energiespeicher fördert. Die derzeit beschlossenen Steuererleichterungen sollen jedoch zunächst nur für Nutzer mit eigener Photovoltaikanlage gelten.
Zeitplan und technische Umsetzung
Die Befreiung von den Netzentgelten soll ab dem 1. Januar 2026 greifen. Ab April 2026 sollen neue Prozessregeln folgen, die die technische Umsetzung vereinfachen. Netzbetreiber rechnen mit einer Übergangszeit von sechs bis zwölf Monaten zur Anpassung ihrer Systeme. Ein schneller Ausbau intelligenter Stromzähler (Smart Meter) gilt als zentrale Voraussetzung für die breite Umsetzung.


